
Rechtliche Aspekte zum Versicherungsgeschäft im Internet / von Kent Leverenz
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- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
FAQ zum Buch
Die Loyalitätspflichten von selbstständigen Vermittlern gegenüber dem Versicherer sind gemäß § 86 HGB geregelt. Dieser Paragraph verpflichtet die Vermittler, bei ihrer Tätigkeit insbesondere im Internet auf die Interessen des Versicherers Rücksicht zu nehmen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 157, ISBN 9783884879047
Die Empfehlungen umfassen eine über gesetzliche Vorgaben hinausgehende aktive Strategie, die ständige Aktualisierung der Sicherheitsstandards, die Erstellung von Benutzerrichtlinien für Internet-Anwendungen und die Abgabe einer sog. Privacy Promise als freiwilliges „Geheimhaltungs-Versprechen“. Diese Maßnahmen dienen der Vermeidung von Vertrauensverlusten und Wettbewerbsnachteilen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 49, ISBN 9783884879047
Nach Art. 34 und 6 EGBGB können bei der Anwendung des Vertragsstatus Unsicherheiten und Auslegungsschwierigkeiten auftreten, da auch deutsche Verbraucherschutzgesetze unter Umständen anwendbar sind, selbst wenn der Versicherungsvertrag ausländischem Recht unterliegt. Die genaue Anwendung solcher Vorschriften erfordert weiterhin klare Auslegungskriterien. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 65, ISBN 9783884879047
Die digitale Signatur ist nicht dazu entwickelt worden, Nachrichten zu verschlüsseln und kann daher keine Vertraulichkeit elektronischer Dokumente sicherstellen. Im Versicherungsbereich sind daher Verschlüsselungstechniken erforderlich, um unberechtigte Einsichtnahme zu verhindern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 111, ISBN 9783884879047
Die Bestimmungen des EGBGB sind gemäß Art. 37 Nr. 4 EGBGB nicht anwendbar auf Versicherungsverträge, die Risiken in dem Geltungsbereich der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft oder des Europäischen Wirtschaftsraums abdecken, mit Ausnahme von Rückversicherungsverträgen. Ihre Relevanz ist derzeit gering, da sie vorwiegend bei grenzüberschreitenden Verträgen mit ausländischen Versicherern an Bedeutung gewinnt, was in der Praxis selten vorkommt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 60, ISBN 9783884879047
Ein mutmaßliches Einverständnis kann angenommen werden, wenn der Empfänger in eine Mailing-Liste eines Anbieters eingetragen ist und das E-Mail einen Themenbezug zur Liste hat, wenn der Werbeadressat zuvor mit der Datenbank des Werbenden Kontakt aufgenommen und dafür bezahlt hat, oder wenn eine bestehende Geschäftsbeziehung besteht. Die bloße Anzeige der E-Mail-Adresse auf einer Visitenkarte reicht jedoch nicht aus. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 87, ISBN 9783884879047