
Abfallablagerungsverordnung
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Abfallablagerungsverordnung: 30. BlmSchV TA Siedlungsabfall Textausgabe mit Erläuterungen" von Claus Gerhard Bergs und Claus-André Radde behandelt die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen und biologische Abfallbehandlungsanlagen. Die Autoren geben eine Einführung in die wesentlichen Inhalte der TA Siedlungsabfall und den Stand der Umsetzung dieser Verordnung. Dabei wird auch auf die Einbeziehung mechanisch-biologischer Verfahren in die Restabfallentsorgung eingegangen. Ein Bericht des Umweltbundesamtes zur mechanisch-biologischen Restabfallentsorgung wird ebenfalls behandelt. Des Weiteren werden Änderungen der TA Siedlungsabfall und der Parameter Glühverlust und Alternativen zur Charakterisierung mechanisch-biologischer Abfälle erläutert. Die Abtrennung der heizwertreichen Fraktion bei stoffstromspezifischer Behandlung und die Klimarelevanz der mechanisch-biologischen Restabfallbehandlung werden ebenfalls thematisiert. Das Buch behandelt auch die Kosten und Preise der Restabfallbehandlung und informiert über neue Verordnungen, die ab dem 1. März 2001 in Kraft getreten sind. Es enthält außerdem die Verordnung über die umweltverträgliche Ablagerung von Siedlungsabfällen, die Dreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (Verordnung über Anlagen zur biologischen Behandlung von Abfällen) und die Verordnung zur Änderung der Abwasserverordnung. Das Buch enthält außerdem eine Begründung und Erläuterung der Artikelverordnung sowie die Dritte Allgemeine Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Siedlungsabfall) und einen Auszug aus der Zweiten Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Abfallgesetz (TA Abfall).
FAQ zum Buch
Die TA Siedlungsabfall legt die getrennte Erfassung verwertbarer und schadstoffhaltiger Abfälle sowie deren Verwertung fest. Sie enthält Anforderungen an Deponiestandorte, Deponieaufbau, Betrieb und die Beschaffenheit von Restabfällen. Zentrale Pflichten umfassen Aufzeichnungs- und Dokumentationspflichten sowie die Behandlung von Abfällen wie Hausmüll und Klärschlämme vor der Ablagerung. Das Ziel ist eine langfristig sichere und nachsorgefreie Deponie. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783503060610
Mechanisch-biologische Verfahren werden in der Restabfallentsorgung eingesetzt, um Abfälle so vorzubereiten, dass sie den hohen ökologischen Standards entsprechen. Sie erfordern eine Vorbehandlung, die ein den bisherigen Kriterien ökologisch gleichwertiges Deponiegut erzeugt. Ziel ist die Deponierung emissionsarmer und nachsorgefreier Abfälle, wobei unvorbehandelte Abfälle nicht zugelassen sind. Die Verfahren sind Teil der Weiterentwicklung der Technologien im Rahmen der TA Siedlungsabfall. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 16, ISBN 9783503060610
Die TA Siedlungsabfall wurde geändert, um die Ablagerung unbehandelter Siedlungsabfälle zu beenden und hochwertige mechanisch-biologische Vorbehandlungsverfahren zuzulassen. Die Anforderungen an diese Verfahren sowie Vorkehrungen bei der Ablagerung wurden in einer Ergänzung der TA und einer Rechtsverordnung festgelegt. Die heizwertreiche Teilfraktion aus der Vorbehandlung ist energetisch zu nutzen, und nicht nachrüstbare Deponien sollen schrittweise geschlossen werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 21, ISBN 9783503060610
Der Glühverlust ist ein Parameter zur Bestimmung des gesamten organischen Anteils von Abfällen, unabhängig von dessen biologischer Abbaubarkeit. Er ist relevant, weil die Bildung von Sickerwasser und Deponiegas auf biologische Abbauprozesse der Organik zurückzuführen ist. Durch die Begrenzung der Restorganik über den Glühverlust können Emissionen reduziert werden, ohne die Abbaubarkeit der Organik zu spekulieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 22, ISBN 9783503060610
Die mechanisch-biologische Restabfallbehandlung reduziert das Methanpotenzial von Abfällen durch die kontrollierte Abbau von organischer Substanz vor der Ablagerung. Dies minimiert klimaschädigende Methangasemissionen aus Deponien. Sie leistet somit einen wesentlichen Beitrag zum Klimaschutz durch die Verminderung von Treibhausgasen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 23, ISBN 9783503060610
Ab 1. März 2001 traten neue Verordnungen zur umweltverträglichen Ablagerung von Siedlungsabfällen in Kraft. Dabei wurden Grenzwerte für die Ablagerung mechanisch-biologisch behandelten Abfalls festgelegt, wie TOC im Feststoff von ≤18 % oder der obere Heizwert von ≤6000 kJ/kg. Zudem mussten heizwertreiche Bestandteile vor der Ablagerung abgetrennt und genutzt werden, wobei die Anforderungen der 17. BImSchV gelten. Die Ablagerung nicht ausreichend vorbehandelter Abfälle musste spätestens bis 31.5.2005 beendet werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 25, ISBN 9783503060610