
Eingriffe in das Selbstbestimmungsrecht des Patienten : juristische Entscheidungen, Politik und ärztliche Positionen 1890 - 1960 / Thorsten Noack
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Buchzusammenfassung:
Das Buch zeichnet die verschlungene Entwicklung des Selbstbestimmungsrechts des Patienten - dessen, was heute informed consent heißt - für die Zeit zwischen 1890 und 1960 nach.
FAQ zum Buch
Die autoritäre Haltung der Ärzte im Kaiserreich wurde durch den gesellschaftlichen Kontext des autoritären Obrigkeitsstaates und der Militarisierung der Gesellschaft beeinflusst. Zudem trug die soziale Distanz zu Patienten aus der Unterschicht sowie die strukturelle Asymmetrie im Arzt-Patienten-Verhältnis bei gesetzlicher Krankenversicherung dazu bei. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 21, ISBN 9783935964432
Ludwig von Bar setzte den Schutz des Patienten absolut über wissenschaftliche Interessen und lehnte die Einwilligungstheorie ab, insbesondere in Fällen, in denen die Einwilligung nicht möglich war. Er betonte die ärztliche Fragepflicht und kritisierte ein Berufsrecht, das die Rechte des Patienten einschränken würde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783935964432
Die Initiatoren verfolgten das Ziel, ein als gefährdet empfundenes Vertrauen in die wissenschaftliche Medizin zu schaffen, nicht die Emanzipation der Bevölkerung. Dies spiegelte einen Anspruch auf soziale Exklusivität und Distinktion wider, der durch die Auswahl von Zielgruppen wie gebildeten Bürgern und Multiplikatoren unterstrichen wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 88, ISBN 9783935964432
Die Arbeit nutzte Krankenakten der psychiatrischen Großanstalt Wittenauer Heilstätten und der Einrichtung für Kinderorthopädie Oskar-Helene-Heim. Die Ergebnisse können nicht verallgemeinert werden, da die psychiatrische Einrichtung ein anderes Milieu und andere Therapieansätze hatte als die allgemeine Medizin. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783935964432
Die Rezeption war gemischt. Wilhelm Rudeck ignorierte das Thema völlig, während Ottmar von Angerer zwar die meisten Ansichten Oppenheims teilte, aber die Forderung nach Aufklärungspflicht ablehnte. Angerer argumentierte, dass das Selbstbestimmungsrecht der Patienten in der Praxis oft nicht umgesetzt werden könne, da Patienten in Krankheitssituationen oft unvernünftig handelten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 75, ISBN 9783935964432
Der Urteilstext wurde wahrscheinlich von Otto Mittelstädt verfasst. Er war Reichsgerichtsrat und bekannt für seine liberalen Ansichten, wobei der Text sich durch einen ungewöhnlichen, literarischen Stil und verborgene moralische Empörung auszeichnete. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 35, ISBN 9783935964432
Die Rechtsprechung führte dazu, dass Ärzte beginnen, das schriftliche Einverständnis von Patienten einzuholen, wie Berichte nach dem „Fall Ihle“ zeigen. Allerdings blieb die Praxis im Widerspruch zur Rechtsprechung, da die Autoren des „Deutschen Ärzterechts“ bis 1911 das Fehlen von Widerspruch als Einverständnis betrachteten, obwohl dies gegen zivilrechtliche Urteile verstieß. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 62, ISBN 9783935964432