
Verwaltungsrecht Bd. 1: Ein Studienbuch - Stober, Rolf, Kluth, Winfried, Müller, Martin, Peilert, Andreas, Wolff, Hans J. Bachof, Otto
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FAQ zum Buch
Das Unionsrecht definiert die Träger öffentlicher Verwaltung, wie die Unionsträger und Staatssträger, und beeinflusst die organisatorische Gestaltungsfreiheit des Staates. Es legt die Kompetenzverteilung im Verwaltungsvollzug der Europäischen Union fest und macht das Verwaltungsorganisationsrecht zu einer zentralen Steuerungsressource. Die elektronische Verwaltung spielt dabei lediglich eine Hilfsmittelfunktion bei der Entscheidungsvorbereitung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 121, ISBN 9783406554377
Rechtserhebliche Tatsachen im Verwaltungsrecht sind Umstände, die die Rechtmäßigkeit einer Verwaltungsentscheidung beeinflussen, wie z. B. die Einhaltung von Ermessensschranken, die sachgemäße Würdigung von Gründen oder die Vorliegen rechtlicher Voraussetzungen. Sie umfassen auch die Berücksichtigung von Grundrechten und Unionsrecht sowie die Vermeidung von Ermessensfehlern wie Willkür oder Unschlüssigkeit. Bei Ermessensreduzierung auf Null sind bestimmte Tatbestandsvoraussetzungen oder rechtlich zulässige Gründe entscheidend, um eine zwangsläufige Entscheidung zu rechtfertigen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 392, ISBN 9783406554377
Der organisatorische Begriff bezieht sich auf die Struktur der Verwaltungsorgane, wie die der Europäischen Union und der innerstaatlichen Organisation, während der formelle Begriff alle Tätigkeiten dieser Organe umfasst, unabhängig davon, ob sie verwaltend, regierend oder rechtsprechend sind. Zudem wird im Text betont, dass der formelle Verwaltungsbegriff auch in anderen Kontexten, wie Verwaltungsverfahren oder Rechtmäßigkeit, verwendet wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 99, ISBN 9783406554377
Bei der praktischen Rechtsanwendung von verwaltungsrechtlichen Verträgen werden Defizite wie die geringe Ausrichtung auf Vertragsformulierung und fehlende Kautelarjurisprudenz festgestellt. Es werden u.a. eine verstärkte Einbindung der Vertragsformulierung in die Juristenausbildung und die Vereinfachung der Regelungen, wie die Streichung des Kopplungsverbotes, gefordert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 716, ISBN 9783406554377
Eine Rechtsquelle ist gemäß dem Text der Erkenntnisgrund für etwas als positives Recht, also das, aus dem das geltende Recht entnommen werden kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 300, ISBN 9783406554377
Beispiele für höchstpersönliche Verpflichtungen und Berechtigungen sind Approbationen, Schulbesuchspflicht, Beamtenpflicht, Wehrpflicht und die Statusfeststellung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit nach Art. 116 GG. Diese sind nicht übertragbar und erlöschen mit dem Tod des Berechtigten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 493, ISBN 9783406554377
Im Verwaltungsrecht sind übergangsfähige Pflichten in der Regel sach- oder erfolgsbezogene Verpflichtungen, die unabhängig von der Person des ursprünglichen Verpflichteten erfüllt werden können. Beispiele sind § 16 II KrW/AfG und § 1 II FstrPrivFinG, wobei oft personenbezogene Merkmale hinzukommen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 518, ISBN 9783406554377