
Die Elektronikversicherung: Allgemeine Bedingungen für die Elektronikversicher
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- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
FAQ zum Buch
Volle Entschädigung wird bei Schäden durch Brand, Blitzschlag, Explosion, Einbruchdiebstahl, Raub, Vandalismus und Leitungswasserschäden gemäß § 2 Nr. 4 a–c ABE gewährt. Andere Schäden wie Wasser aller Art (außer Leitungswasser), Feuchtigkeit oder Überschwemmung sind nicht mehr abgedeckt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 78, ISBN 9783884874561
Der Versicherer kann Regreß gegen das Personal des Versicherungsnehmers nur erheben, wenn dieses den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Zudem ist Regreß auch dann zulässig, wenn Ersatz aus einer Haftpflichtversicherung beansprucht werden kann, auch bei einfacher Fahrlässigkeit. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 90, ISBN 9783884874561
Im Versicherungsschein werden zwei unterschiedliche Selbstbehalte vereinbart: ein höherer Selbstbehalt für Diebstahl außerhalb des Versicherungsortes, um dem höheren Risiko gerecht zu werden, und ein genereller Selbstbehalt (z. B. 500 DM oder 1000 DM) für alle anderen Schäden, um Kleinschäden zu vermeiden und Bearbeitungskosten zu sparen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 102, ISBN 9783884874561
Die Versicherungssumme für zeitunabhängige Mehrkosten wird durch die Festlegung eines Betrags für mögliche anfallende Kosten gebildet, ohne dass Tages- oder Monatsentschädigungen festgelegt werden müssen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 114, ISBN 9783884874561
Die Abkürzung “VDE“ steht für “Verband Deutscher Elektrotechniker“. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783884874561
Die Haftung des Versicherers kann vor der Betriebsfertigkeit nur durch eine besondere Vereinbarung beginnen. In solchen Fällen muss klar definiert werden, ab wann die Haftung beginnt, z. B. mit der Anlieferung der Ware auf dem Versicherungsgrundstück oder ab dem Zeitpunkt, ab dem der Versicherungsnehmer die Gefahr trägt. Dies umfasst insbesondere das Lager- und Montagerisiko. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 34, ISBN 9783884874561
Ein Versicherungsagent ist nur dann berechtigt, Anzeigen und Erklärungen des Versicherungsnehmers entgegenzunehmen, wenn er den Versicherungsvertrag vermittelt hat oder ihn laufend betreut. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 56, ISBN 9783884874561