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Argumenta Iuventiana : Entscheidungsbegründungen eines hochklassischen Juristen / von Jan Dirk Harke


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ISBN:9783428096275
Personen:
Zeitliche Einordnung:1999
Umfang:158 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):19 Recht
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Celsus, Publius Iuventius ; Entscheidungsbegründung ; Juristische Argumentation

2884

Buchzusammenfassung:



Inhaltsubersicht: Einleitung: Aufgabenstellung - Das Recht als ars boni et aequi - Erstes Kapitel: Allgemeiner Teil: Gesamtzahl und Verteilung der Entscheidungsbegrundungen - Ratio und auctoritas - Scheinbegrundungen - Zweites Kapitel: Fallanknupfung: Fiktion - AnalogieschluSS und argumentum a maiore ad minus - Anhang: Darstellung und Fallanknupfung - Drittes Kapitel: Deduktion: Begriff und Anzahl der deduktiven Entscheidungsbegrundungen - Der Vorrang deduktiver Entscheidungsfindung: D 3.5.9.1 (Pal. 10) - Systematische Rechtsfindung - Normbildung durch Auslegung: D 4.8.23.1 (Pal. 18) - Systematische Gesetzesauslegung - Teleologische Gesetzesauslegung - Auslegung von Rechtsgeschaften - Die Grenzen deduktiver Entscheidungsbegrundung - Viertes Kapitel: Fortbildung der Dogmatik: Bildung und Abwagung von Rechtsprinzipien: D 24.1.3.12 (Pal. 120) - Ein vermeintliches Rechtsprinzip: D 12.6.26.12 (Pal. 50) - Transplantation eines Instituts oder Rechtsprinzips - Bilder - Funftes Kapitel: Offene Wertungen und Naturrecht: Malitiis non indulgendum est: D 6.1.38 (Pal. 22) - Ambiguitas contra stipulatorem - Benignitas - Utilitas - Celsus naturali aequitate motus: D 12.4.3.7 (Pal. 44) - Natura rerum und natura hominum - Ius gentium - Sechstes Kapitel: Bonum et aequum: Purgatio morae: D 45.1.91.3 (Pal. 221) - Die condictio Iuventiana: D 12.1.32 (Pal. 42) - Die ars boni et aequi - Quellenverzeichnis



FAQ zum Buch



Die Aufgabenstellung der Analyse der celsinischen Polemik besteht darin, die charakteristischen Argumentationsfiguren, wie die reductio ad absurdum, zu identifizieren und deren Beziehung zu Celsus Temperament und Denkweise zu untersuchen. Zudem geht es darum, zu klären, wie Celsus abstrakte Interpretationsmaximen in konkreten Entscheidungen anwendet und welche theoretischen Grundlagen seine juristische Methodik besitzen. Dies umfasst auch die Beurteilung seiner Argumentation als sprunghaft und unausgeglichen, aber dennoch innovativ. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783428096275

Ratio und auctoritas wirken im Recht zusammen, wobei Celsus die Ratio eines Vorgängers wie Tubero neben dessen auctoritas anerkennt. Er beruft sich nicht bloß auf Autorität, sondern integriert auch sachliche Begründungen, wie in drei Texten gezeigt. Gleichzeitig bleibt seine Entscheidung in bestimmten Fällen ohne Begründung, wenn sie auf seiner eigenen auctoritas beruht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783428096275

Scheinbegründungen im rechtlichen Kontext sind Argumente, die den Anschein einer sachlichen Begründung erwecken, jedoch keine tatsächliche rationale Grundlage für eine Entscheidung bieten. Sie behaupten oft die Unzweifelhaftigkeit einer Entscheidung, ohne konkrete sachliche Gesichtspunkte zu benennen. Ein Beispiel hierfür ist die Kritik Celsus an Juristen, die die Ersitzung ohne wirksames Grundgeschäft zuließen, indem er scheinbare Titel wie vermeintliche Kaufverträge als unzureichend darstellte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 24, ISBN 9783428096275

Der Analogieschluß ist eine rechtliche Schlussfolgerung, bei der die Rechtsfolge eines bereits entschiedenen Falles auf einen ähnlichen Fall übertragen wird, der gleich zu bewerten ist. Dabei wird die Ähnlichkeit der Fälle als Grundlage für eine gleichartige rechtliche Beurteilung genutzt. Das argumentum a maiore ad minus unterscheidet sich davon, indem es die stärkere Anwendung einer Wertung aus dem Ausgangsfall auf den neuen Fall betont. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 32, ISBN 9783428096275

Eine deduktive Entscheidungsbegründung ist die Subsumtion eines Sachverhaltes unter eine Gesetzesnorm oder die Ablehnung einer solchen Subsumtion. Sie umfasst beispielsweise Fälle, in denen ein Fakt unter ein Volksgesetz, das prätorische Edikt oder das Ehegattenschenkungsverbot aus den mores subsumiert wird. Etwa zehn Prozent der überlieferten Entscheidungsbegründungen basieren auf dieser Form der Argumentation. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 39, ISBN 9783428096275

Die teleologische Gesetzesauslegung orientiert sich an der objektiven Ratio, dem vernünftigen Grund des Gesetzes, und berücksichtigt die Absicht des Gesetzgebers nur in Ausnahmefällen. Sie vermeidet eine rein historische Methode und fokussiert auf die logische Struktur des Rechts. Dieses Vorgehen zeigt sich insbesondere in der Interpretation der lex Aquilia, wo die Haftung aufgrund des Gesetzeszwecks erweitert wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 67, ISBN 9783428096275

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