
Konzernverrechnungspreise im nationalen, bilateralen und europäischen Steuerrecht (Steuerfragen der Wirtschaft) - Rasch, Stephan
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FAQ zum Buch
Verrechnungspreise sind Preise, die für Transaktionen zwischen verbundenen Unternehmen innerhalb eines Konzerns festgelegt werden. Sie dienen der ordnungsgemäßen Abwicklung von Geschäftsvorgängen und der Einhaltung steuerlicher Vorgaben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 1, ISBN 9783504641139
Verrechnungspreise sind im internationalen Konzernverbund wichtig, um Steuerbelastungen zu steuern und die Gefahr der Minderbesteuerung oder wirtschaftlichen Doppelbesteuerung zu vermeiden. Sie spielen eine zentrale Rolle bei der Bewertung von konzerninternen Transaktionen und beeinflussen die finanzielle Darstellung des Unternehmens. Die Globalisierung erhöht die Bedeutung von Verrechnungspreisen, da sie die wirtschaftliche Relevanz interner Handelsbeziehungen unterstreichen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 9, ISBN 9783504641139
Einkünfte werden durch den „erweiterten“ Fremdvergleich berichtigt, der das Verhalten unabhängiger Dritter berücksichtigt. Dabei wird die verkehrsübliche Sorgfalt ordentlicher Geschäftsleiter als Maßstab herangezogen. Dies ermöglicht eine Abgrenzung der Einkünfte im Rahmen von Verrechnungspreisen gemäß § 1 AStG. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 108, ISBN 9783504641139
§ 8a KStG spielt eine Rolle bei der Prüfung von Gesellschafter-Fremdfinanzierung, indem der Fremdvergleich dazu dient, zu klären, ob ein Dritter eine solche Vereinbarung üblicherweise eingegangen wäre. Dies hilft, verdeckte Einlagen oder unzulässige Einkommensverwendungen aufzudecken. Der Fokus liegt auf der Beurteilung der Vertragsbedingungen aus der Sicht eines Dritten, um das Verhältnis zwischen Gesellschaft und Gesellschafter zu analysieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 113, ISBN 9783504641139
Im deutschen Steuerrecht werden Fremdvergleichsmaßstäbe nur angewandt, wenn eine Vermögensminderung vorliegt, die Voraussetzung für eine verdeckte Gewinnausschüttung ist. Die Anwendung des erweiterten Fremdvergleichs ist fakultativ und hängt vom Einzelfall ab. Über den konkreten Sachverhalt hinausgehende Rechtsfortbildung wird durch die Rechtsprechung abgelehnt, da sie den Gesetzgeber vorbehalten ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 123, ISBN 9783504641139