
Einführung in die Rechtskunde. Schülerbuch. - Mommendey, Fritz
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FAQ zum Buch
Wenn das Stammkapital nicht vollständig eingezahlt ist, haften die Gesellschafter für den nicht einbezahlten Teil unbeschränkt und solidarisch. Die beschränkte Haftung gilt nur, wenn das Stammkapital vollständig eingezahlt wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 84, ISBN 9783856120542
Die Forderung des Gläubigers bleibt nach Eintritt der Verjährung bestehen, und der Schuldner hat weiterhin die Pflicht zur Leistung. Allerdings kann diese Pflicht nicht mehr rechtlich erzwungen werden, sondern ist mehr eine moralische als eine rechtliche Pflicht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 32, ISBN 9783856120542
Gemäß OR 621 muss das Aktienkapital einer Aktiengesellschaft mindestens 100.000 Schweizer Franken betragen. Laut OR 632 ist eine Mindesteinlage von 20 Prozent des Aktiennennwerts oder mindestens 50.000 Schweizer Franken erforderlich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 75, ISBN 9783856120542
Der Begriff „Recht“ umfasst nach dem Text alle gerechten, erzwingbaren und veränderlichen Normen, die das äußere menschliche Verhalten regeln und von den zuständigen staatlichen Organen im dafür vorgesehenen Verfahren geschaffen worden sind. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 14, ISBN 9783856120542
Im Text werden vier Vertragsgruppen genannt: Veräusserungsverträge (z. B. Kauf, Tausch, Schenkung), Verträge auf Gebrauchsüberlassung (z. B. Miete, Pacht, Gebrauchsleihe), Verträge auf Arbeitsleistung (z. B. Arbeitsvertrag, Werkvertrag) und Verwahrungs- und Sicherungsverträge (z. B. Hinterlegungsvertrag, Bürgschaft). Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 36, ISBN 9783856120542
Die neue Firma muss sich von einer bereits bestehenden genügend unterscheiden, entweder im gleichen Ort oder über die gesamte Schweiz hinweg. Beispiele für nicht zulässige Namen sind „Rubinia AG“ neben „Helena Rubinstein S.A.“ oder „Aquafiltro A.G.“ neben „Filtro S.A.“ (BGE 93 II 44 und BGE 94 II 129). Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783856120542