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Suchtbehandlung als strafrechtliche Sanktion: Eine empirische Untersuchung zur Anordnung und Vollstreckung der Maßregel nach § 64 StGB. - Dessecker, Axel.


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ISBN:9783926371287
Personen:
Zeitliche Einordnung:1996
Umfang:284 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 33 Medizin
Verlag:
Wiesbaden : Kriminologische Zentralstelle
Schlagwörter:

3540


FAQ zum Buch



Die Gruppe der Verurteilten, die nur in eine Entziehungsanstalt untergebracht werden, war signifikant häufiger verheiratet und hatte eher eigene Kinder. Zudem waren sie deutlich älter, da die Hälfte über 34 Jahre alt war, während der Medianwert für andere Probanden unter 30 lag. Die strafrechtliche Vorbelastung zeigte tendenzielle Unterschiede, bei der Gruppe mit geringer Vorbelastung wurde seltener eine Strafe verhängt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 118, ISBN 9783926371287

Die Aktenanalyse erreicht laut dem Text die Grenze ihrer Aussagekraft, da die Einbeziehung einer weiteren Instanz einen Filtereffekt erzeugt, der zu einem zusätzlichen Informationsverlust führt. Dies erschwert die vollständige Abbildung der zeitlichen Entwicklung von Ereignissen im Maßregelvollzug. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 148, ISBN 9783926371287

Nur in 15 % der Verfahren mit vollzogener Unterbringung werden Rechtsbehelfe gegen Fortdauerentscheidungen eingelegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 150, ISBN 9783926371287

Die Verstöße gegen Alkoholverbote betragen 24 %, bei unspezifischen Weisungen 18 %. Es wird festgestellt, dass solche Verstöße nach Angaben aus Strafvollstreckungsakten eher die Ausnahme sind. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 159, ISBN 9783926371287

Die Strafrechtsreform änderte die Voraussetzungen, indem sie den Begriff „Gewöhnung an berauschende Mittel“ durch „Hang zum Konsum alkoholischer Getränke oder anderer berauschender Mittel“ ersetzte. Zudem wurde der Tatbestand des Vollrausches nicht mehr explizit genannt, wodurch der Fokus auf gesundheitliche und soziale Folgen des Konsums gerichtet wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783926371287

Gebhardt kritisiert die Vermischung von Sicherungs- und Besserungsfunktion im Maßregelvollzug, da sie für eine wirksame Therapie bei Drogenabhängigen mißlich sei. Er weist darauf hin, dass Einrichtungen gezwungen seien, auch Personen mit geringer Motivation aufzunehmen, und dass bauliche Sicherheitsmaßnahmen mit einem therapeutischen Milieu nicht vereinbar seien. Daraus folgert er, dass über die Abschaffung der Maßregel für Betäubungsmittelabhängige diskutiert werden sollte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 200, ISBN 9783926371287

Zwischen 1991 und 1994 stieg die Anzahl der Maßregelpatienten in den westlichen Bundesländern von etwa 1.100 auf über 1.200 Personen. Dies geht aus einer schriftlichen Umfrage aus dem Jahr 1994 hervor, die die Entwicklung der Belegungszahlen dokumentiert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 35, ISBN 9783926371287

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