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Vorschläge zur Reform des Ehescheidungsrechts und des Unterhaltsrechts nach der Ehescheidung. - Bielefeld : E. u. W. Gieseking [Mehrteiliges Werk]; Teil: Teilbericht 3. Zur Verbesserung d. sozialen Sicherung d. Ehegatten, zur Neuregelung d. Verlöbnisrechts, zur Reform d. formellen u. materiellen Eheschließungsrechts sowie zur Ehemündigkeit d. Frau


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ISBN:9783769403206
Zeitliche Einordnung:0
Umfang:126 S
Verlag:
Gieseking, E u. W
Schlagwörter:

3742


FAQ zum Buch



Der Grundsatz des Verlöbnisrechts besteht darin, dass das Verlöbnis als Rechtsinstitut eigener Art beibehalten wird. Es wird als rechtserhebliches Heiratsversprechen angesehen, das dem Rechtsbewusstsein der Bevölkerung entspricht und weiter praktiziert wird. Die Kommission hat sich dafür ausgesprochen, das Verlöbnis nicht als rechtlich unerhebliches Mittel zu betrachten, sondern als eigenständiges Rechtsinstitut mit spezifischen Regelungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 44, ISBN 9783769403206

Bei Auflösung des Verlöbnisses tragen die Verlobten Aufwendungen, die im Einverständnis des anderen in Erwartung der Ehe gemacht wurden, je zur Hälfte. Ausgenommen sind Aufwendungen, die die Erwerbsstellung der Verlobten betreffen. Die Ersatzpflicht entfällt, wenn sie aus wirtschaftlichen Verhältnissen oder der Art der Aufwendungen grob unbillig wäre. Dritten steht kein Ersatzanspruch zu. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 45, ISBN 9783769403206

Die Streichung des § 1300 BGB soll aufgrund rechtspolitischer Verfehlung und veralteter Geschlechterbilder erfolgen. Die Vorschrift wurde kritisiert, weil sie eine ungleiche Bewertung männlichen und weiblichen Sexualverhaltens voraussetzte und damit die Frauenwürde und Berufschancen der Frau beeinträchtigte. Mit der Streichung wird das Ziel verfolgt, diskriminierende Vorstellungen abzubauen und das Recht an modernere gesellschaftliche Verhältnisse anzupassen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783769403206

Im Falle einer Aufhebung der Verlobung steht jedem Verlobten ein Anspruch auf Rückgabe der Geschenke zu. Geschenke von geringem Geld- oder Gefühlswert müssen nicht zurückgegeben werden. Die Rückgabe erfolgt nach § 1301 BGB, während § 815 BGB in diesem Zusammenhang nicht angewendet wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 49, ISBN 9783769403206

Die Vorschläge zur Neugestaltung des formellen Eheschließungsrechts sehen vor, dass jede beabsichtigte Eheschließung beim Standesbeamten angemeldet werden muss, mit einer Frist von einem Monat bis zur Eheschließung. Die Zivilehe bleibt für Eheschließungen im Inland obligatorisch, wobei der Ehebegriff durch persönliche Erklärung der Verlobten vor dem Standesbeamten entsteht. Ferntrauungen oder Eheschließungen durch Stellvertreter werden im Inland nicht eingeführt, jedoch anerkannt, wenn sie im Ausland nach fremdem Recht geschlossen wurden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 53, ISBN 9783769403206

Das Aufgebot muss vom Standesbeamten eine Woche lang öffentlich ausgebängt werden. Die beabsichtigte Eheschließung muss beim Standesbeamten angemeldet werden, wobei zwischen Anmeldung und Eheschließung ein Monat liegen sollte, sofern keine Befreiung vorliegt. Der Standesbeamte kann die Frist verkürzen oder das Aufgebot ganz erlassen, wenn besondere Gründe wie eine unmittelbar bevorstehende Geburt oder eine dringende Auslandsreise vorliegen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 56, ISBN 9783769403206

Es gibt derzeit kein Bedürfnis für die Einführung der Ferntrauung oder der Handschuhehe im deutschen Recht. Eheschließungen dieser Art sollten jedoch im Inland anerkannt werden, wenn sie im Ausland nach dortigem Recht erfolgen. Die Kommission ist der Ansicht, dass die gleichzeitige persönliche Anwesenheit der Verlobten für die Sicherung ihrer freien Willenseinigung entscheidend ist. Praktische Bedürfnisse für diese Formen der Eheschließung wurden nicht nachgewiesen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783769403206

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