Bedenkzeit vor und nach Vertragsabschluss : Verbraucherschutz durch Widerrufsrechte und verwandte Instrumente im deutschen und im französischen Recht. Studien zum ausländischen und internationalen Privatrecht ; 142 - Neumann, Nils
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Buchzusammenfassung:
English summary: Why - and how - can some contracts be revoked? Nils Neumann attempts to answer this question by analyzing and comparing German and French legislation which gives one of the contracting parties the right to cancel the contract, or which contains similar rules assuring that the conclusion of a contract has been given serious thought. The author deals with the concepts of the consumers protection during the formation of the contract and the compensation for disparity between the parties due to additional information as well as the time given to the weaker party, which is also called the cooling-off period. He lists the dangers against which the consumer must be protected, such as for example special sales techniques and the influence of new media on the contract. The author also questions the impact of the concept of the consumer on a future European contract law. The comparison with French law reveals that there are many more methods of protection conceivable than those actually stipulated in German law. German description: Nils Neumann untersucht, warum und wie Vertrage entgegen dem Grundsatz pacta sunt servanda einseitig widerrufen werden konnen und stellt hierzu deutsche und franzosische Widerrufsrechte (und ahnliche Massnahmen der Abschlusskontrolle, die Bedenkzeit sichern) dar. Er erortert die theoretischen Konzepte des Verbraucherschutzes bei Vertragsschluss und geht auf die Dynamik des Verkaufsprozesses und Probleme neuer Medien ein. Auch Folgefragen wie die Bedeutung des Verbraucherbegriffes fur ein zukunftiges europaisches Zivilrecht werden untersucht. Im Vergleich mit dem franzosischen Recht zeigt sich, dass andere Schutzinstrumente moglich sind, etwa eine obligatorische Bedenkzeit vor Vertragsschluss, Durchfuhrungsverbote oder Mustervertrage.Zum Teil bestehen erhebliche Umgehungsmoglichkeiten, etwa durch notarielle Beurkundung oder durch aufgedrangte Stellvertretung. Ob ein Widerrufsrecht dem Verbraucher hilft (oder dem Unternehmer schadet) hangt aber letztlich entscheidend von Details ab, etwa von Formvorschriften (obligatorische Mustervertrage fur den Unternehmer, Widerrufsfristen fur den Verbraucher), zu tragenden Kosten (Nutzungs- oder Verschlechterungsersatz), oder davon, ob verbundene Geschafte bestehen bleiben. Diese Fragen werden unter Heranziehung des franzosischen Rechts untersucht. Von grosser Aktualitat sind hierbei insbesondere der sog. Hausturimmobiliarkredit sowie die Neuerungen des OLGVertrAndG (Fristlange, Nachbelehrung, Musterbelehrung). Es werden die Fallgestaltungen erortert, in denen Verstosse gegen das Gemeinschaftsrecht wahrscheinlich sind.