
St. Gallisches Bau- und Planungsrecht: unter Berücksichtigung des Raumplanungs- und Umweltschutzrechts des Bundes Heer, Balthasar - St. Gallisches Bau- und Planungsrecht: unter Berücksichtigung des Raumplanungs- und Umweltschutzrechts des Bundes Heer, Balthasar
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FAQ zum Buch
Die Verweigerung der notwendigen Bewilligungen für Erschliessungsanlagen kann aus sachlichen Gründen (z. B. mangelnde Kapazität) erfolgen. Die Gemeinde darf jedoch keine ihr missliebige Deponie dadurch verhindern, dass sie die Erschliessungsanlagen nicht baut. Dies gilt, obwohl die Ermächtigung zur Erstellung der Anlagen nicht die Einholung der Bewilligungen entbindet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 99, ISBN 9783727298745
Das Verfahren bei Erlass durch den Staat folgt den Vorschriften für Sondernutzungspläne und bezieht sich auf Artikel 28 ter Abs. 2 mit Verweisen auf Artikel 29, 29bis, 30bis und 32 BauG. Der Plan des Departements ist eine Verfügung, die mit Rekurs an die Regierung weitergezogen werden kann. Die volle Überprüfung durch eine Beschwerdebehörde ist gemäß Artikel 33 Abs. 3 lit. b RPG gewährleistet, wobei das Verwaltungsgericht die Rechtmäßigkeit prüft. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 99, ISBN 9783727298745
Ein Abbauplan wird benötigt, um Kies- und Lehmgruben sowie Steinbrüche zu bewilligen. Er regelt den Abbau und die Endgestaltung dieser Anlagen. Die Abbauplanpflicht gilt für die genannten Abbauvorhaben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 118, ISBN 9783727298745
Ein Abbauplan regelt den Abbau von Kies- und Lehmgruben sowie Steinbrüchen und legt in den Grundzügen die Endgestaltung fest. Er ist vorgeschrieben für diese Anlagen und ordnet den Abbauprozess sowie die grundlegenden Aspekte der Endgestaltung fest. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 118, ISBN 9783727298745
Im Jahr 1999 hat das Planungsamt des Kantons St. Gallen eine Wegleitung für die Projektierung von Abbauvorhaben herausgegeben. Die Wegleitung wurde im Zusammenhang mit der Planung von Kies- und Lehmgruben sowie Steinbrüchen erwähnt. Sie legt die Grundzüge der Endgestaltung und den Abbau fest. Die genaue Bezeichnung der Leitlinie ist in dem Text als „Wegleitung“ angegeben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 118, ISBN 9783727298745