
Vertragshändlervertrag. Praxis-Leitfaden für Hersteller, Vertragshändler und ihre Berater. - Genzow, F. Christian
Netto: 30,24 €32,36€
inkl. MwSt. zzgl. Versand
Bearbeitungszeit: 3 Werktage
Sofort lieferbar (auf Lager)
1x Stück verfügbar
Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):
- Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
- Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
- Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
- Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
- Vereinzelte Seiten können lose sein
- Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
- Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
FAQ zum Buch
Ein Vertragshändler wird von einem Handelsvertreter dadurch abgegrenzt, dass der Vertragshändler unter das Kartellrecht und das Allgemeine Geschäftsbedingungen-Recht fällt, während der Handelsvertreter unter das Handelsvertreterrecht steht. Zudem ist der Vertragshändler durch spezifische Regelungen wie den Ausgleichsanspruch nach § 89b HGB geschützt, der für Handelsvertreter nicht gilt. Die rechtliche Einordnung unterscheidet sich zudem in der Anwendung von Vertragsfreiheit und Vertriebsverhältnissen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 16, ISBN 9783504455200
Ein Vertragshändler und ein Franchisenehmer unterscheiden sich in der Art der Ausgleichsansprüche und der rechtlichen Grundlagen ihrer Verträge. Der Vertragshändler hat einen Ausgleichsanspruch gemäß § 89b HGB, während der Franchisenehmer spezifische Regelungen in den Franchiseverträgen berücksichtigt. Die Abgrenzung erfolgt auch anhand der unterschiedlichen Rechtsprechung und Kommentare zu ihren jeweiligen Vertragsbeziehungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 17, ISBN 9783504455200
Der Hersteller hat kein Recht auf außerordentliche Kündigung, wenn keine unmittelbare Beeinträchtigung der Vertriebstätigkeit oder sonstigen Belange des Herstellers vorliegt. Zudem darf er nicht auf die Aufnahme eines Wettbewerbsfabrikats als Kündigungsgrund zurückgreifen, wenn der Vertragshändlervertrag kein Wettbewerbsverbot enthält. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 144, ISBN 9783504455200
Die Klausel muss praktisch alle vorhersehbaren Fälle einer angemessenen Regelung zuführen und Extrem- oder Groteskfälle außer Betracht lassen. Zudem müssen Sanktionsfolgen in unmittelbarer Relation zur Schwere der Vertragsverletzung stehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 119, ISBN 9783504455200
Im Falle der Nichterfüllung der Marktverantwortung können im Vertragshändlervertrag Abmahnungen und bei anhaltender Pflichtmißachtung die Kündigung als strengste Maßnahme vorgesehen sein. Der Nachweis solcher Pflichtverletzungen ist jedoch praktisch problematisch. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783504455200