Entertainment Law (f. d. Schweiz)
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Buchzusammenfassung:
Der Tagungsband "Entertainment Law" behandelt verschiedene rechtliche Aspekte im Bereich des Unterhaltungsrechts. Das Buch enthält Beiträge von verschiedenen Autoren zu verschiedenen Themen. Der erste Beitrag von Reto Jacobs beschäftigt sich mit den rechtlichen Fragen im Bereich des DSL-TV. Dabei werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für das Fernsehen über das Internet untersucht. Der zweite Beitrag von Alesch Staehelin behandelt die rechtlichen Aspekte der Musikindustrie. Es werden Fragen des Urheberrechts und der Verwertung von Musikwerken diskutiert. Der dritte Beitrag von Christoph Beat Graber widmet sich den völkerrechtlichen Rahmenbedingungen von Filmproduktion und Filmförderung in der Schweiz. Es werden die rechtlichen Grundlagen für die Produktion und Verbreitung von Filmen beleuchtet. Der vierte Beitrag von Hans-Ueli Vogt und Lukas Wiget beschäftigt sich mit der Weiterverbreitung von TV- und Radioprogrammen über IP-basierte Netze. Es werden die rechtlichen Herausforderungen und Möglichkeiten für die Verbreitung von Medieninhalten über das Internet untersucht. Der fünfte Beitrag von Rolf Auf der Maur behandelt das Verlagsrecht. Es werden die rechtlichen Grundlagen für die Veröffentlichung von Büchern und anderen Medienwerken beleuchtet. Der sechste Beitrag von Magda Streuli-Youssef betrachtet das Entertainment Law aus der Sicht des Presserechts. Es werden die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Berichterstattung über Unterhaltungsveranstaltungen und Prominente untersucht. Im Anhang des Buches finden sich verschiedene rechtliche Regelungen und Leitfäden, unter anderem ein Reglement über die Information durch die Zivil- und Strafgerichte, ein Leitfaden für den Umgang mit den Medien und Informationen zum internationalen Kulturgüterschutz. Insgesamt bietet der Tagungsband einen umfassenden Überblick über verschiedene rechtliche Aspekte im Bereich des Unterhaltungsrechts, von DSL-TV über Musikindustrie und Filmproduktion bis hin zum Verlagsrecht und dem Presserecht.