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Die Besteuerung deutsch-luxemburgischer Erb- und Schenkungsfälle (Internationales Erbschaftssteuerrecht und Nachlassplanung) - Wanke, Matthias


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ISBN:9783504624095
Personen:
Zeitliche Einordnung:2001
Umfang:XLV, 262 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 17 Wirtschaft
Verlag:
Köln : O. Schmidt
Schlagwörter:Deutschland ; Erbschaftsteuerrecht ; Luxemburg
Deutschland ; Schenkungsteuerrecht ; Luxemburg
Deutschland ; Erbschaftsteuerrecht ; Doppelbesteuerung ; Luxemburg

5153

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Die Besteuerung deutsch-luxemburgischer Erb- und Schenkungsfälle" von Matthias Wanke behandelt die steuerlichen Aspekte von Erb- und Schenkungsfällen zwischen Deutschland und Luxemburg. Im ersten Teil des Buches wird eine Einführung gegeben, in der die Thematik und die Zielsetzung des Buches erläutert werden. Der zweite Teil behandelt das luxemburgische Erbrecht. Es werden allgemeine Informationen zum Erbfall, zur Erbfähigkeit und zur gesetzlichen Erbfolge gegeben. Auch die gewillkürte Erbfolge und der Übergang des Nachlassvermögens werden behandelt. Des Weiteren wird auf die Erbengemeinschaft, die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft und die Erbenhaftung eingegangen. Im dritten Teil des Buches wird das Verfahrensrecht des luxemburgischen Erbrechts erläutert. Es wird der Ablauf einer Erbschaft beschrieben und auf die gerichtliche Zuständigkeit, die Feststellung des Todes, die Erbschaftserklärung, die Siegelung, die Annahme oder Ausschlagung der Erbschaft, die Ausgleichung, die Teilung sowie die Behandlung von Bankkonten und Schließfächern eingegangen. Der vierte Teil behandelt das internationale Erbrecht. Es werden die Rechtsquellen genannt und die Ermittlung des Erbstatuts erläutert. Im fünften Teil des Buches wird das luxemburgische Erbschaftsteuerrecht behandelt. Es werden die Rechtsquellen genannt und der Anwendungsbereich sowie die unbeschränkte und beschränkte Erbschaftsteuerpflicht erläutert. Der sechste Teil beschäftigt sich mit dem Verfahrensrecht der luxemburgischen Erbschaftsteuer. Es werden allgemeine Informationen gegeben und das Verwaltungsverfahren sowie die Rechtsmittel behandelt. Im siebten Teil des Buches wird das Schenkungsrecht und das Schenkungsteuerrecht behandelt. Es wird eine Übersicht gegeben und auf die Enregistrementgebühren eingegangen. Im achten Teil des Buches werden internationale Erbfälle und Schenkungen behandelt. Es werden allgemeine Informationen gegeben und das internationale Erbschaftsteuerrecht sowie das internationale Schenkungsteuerrecht erläutert. Im neunten Teil des Buches wird eine Zusammenfassung gegeben. Der Anhang enthält zusätzliche Informationen und das Stichwortverzeichnis am Ende des Buches erleichtert die Suche nach bestimmten Begriffen.



FAQ zum Buch



Die relevanten Rechtsquellen für das luxemburgische Erbrecht sind das Code civil (Cc) mit spezifischen Artikeln wie 767-3 Abs. 2, 767-4 Abs. 1 und 2 sowie 767-1 Abs. 3 und 4. Zudem werden Werke wie „Les droits successoraux“ des Ministère de la Justice und Veröffentlichungen von Autoren wie Wangen, Ferid/Firsching und Doerner genannt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783504624095

Der Staat hat ein subsidiäres Sondererbrecht, wenn keine Erben ermittelt werden können, wie in Art. 768 Cc des Zivilgesetzbuches festgelegt. Dies tritt ein, wenn die Erblosigkeit des Nachlasses gemäß Artt. 811 ff. Cc eintritt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 52, ISBN 9783504624095

Bei der Erbquote des überlebenden Ehegatten bestehen zwei Möglichkeiten: Entweder erhält er den Nießbrauch des gemeinsamen Grundstücks und der Einrichtungsgegenstände, wodurch die Kinder nur „bloßes“ Eigentum erwerben. Oder er erhält das volle Eigentum, wodurch die Erbquote der Kinder um den Anteil des Kindes mit der niedrigsten Quote vermindert wird, die mindestens ein Viertel betragen muss. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 59, ISBN 9783504624095

Der überlebende Ehegatte erbt den gesamten Nachlass, wenn der Erblasser keine Kinder oder sonstigen Abkömmlinge hinterlässt. In diesem Fall erhält er das Vermögen kraft Gesetzes zu vollem Eigentum und verdrängt alle anderen Erben, wie Geschwister, Eltern oder Großeltern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 60, ISBN 9783504624095

Der verstorbene Ehegatte kann dem überlebenden Ehepartner das volle Eigentum in Höhe der freien Quote sowie einen Nießbrauch an dem gesamten übrigen Vermögen einräumen. Dies dient dazu, den Lebensstandard des überlebenden Ehepartners zu sichern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 62, ISBN 9783504624095

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