
Vorweggenommene Erbfolge im Privatvermögen. 2. Auflage. Schenken und Vererben Band 6
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FAQ zum Buch
Der Gesetzgeber verwendet seit dem Steueränderungsgesetz 2001 die Bezeichnung „Schenkung unter Lebenden“ anstelle des früheren Begriffs „im Wege der vorweggenommenen Erbfolge“. Dieser Wechsel erfolgte, um den technischen Ausdruck zu ersetzen und die rechtliche Formulierung zu vereinfachen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783936623161
Unter der vorweggenommenen Erbfolge werden Vermögensübertragungen unter Lebenden mit Rücksicht auf die künftige Erbfolge verstanden. Der Übernehmer soll nach dem Willen der Beteiligten wenigstens teilweise eine unentgeltliche Zuwendung erhalten, wobei der Vermögensübergang durch Verträge, nicht durch Gesetze erfolgt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 12, ISBN 9783936623161
Eine teilentgeltliche Übertragung liegt vor, wenn der Übernehmer bei der Übertragung von Vermögen Versorgungsleistungen wie Versorgungsrenten oder dauernde Lasten an den Übergeber oder Dritte zusagt. Diese Leistungen sind steuerlich von Anschaffungskosten und Unterhaltsleistungen zu unterscheiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 14, ISBN 9783936623161
Der Erwerb wird als entgeltlich betrachtet, wenn der Übernehmer Teile des übernommenen Vermögens an Dritte überträgt, Verbindlichkeiten des Übergebers übernimmt oder ein Nutzungsrecht an übertragenen Gütern behält. Ein entgeltlicher Erwerb liegt jedoch nicht vor, wenn der Übergeber ein dingliches oder obligatorisches Nutzungsrecht vorbehalte oder der Übernehmer ein solches Recht einem Dritten einräumt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783936623161
Die Molmasse von Wasser (H₂O) beträgt 18,015 g/mol. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 2, ISBN 9783936623161