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Annexverfahren bei Internationalen Insolvenzen - Verena Lorenz


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ISBN:9783161486135
Personen:
Zeitliche Einordnung:2005
Umfang:XVI, 142 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:Europäische Union: Verordnung über Insolvenzverfahren (2000) ; Internationale Zuständigkeit

5422

Buchzusammenfassung:



English summary: Verena Lorenz begins by explaining importantbasic principles of the European Insolvency Regulation and then deals with international jurisdiction for that litigation which can become necessary in the course of insolvency proceedings. These so-called secondary proceedings include for example insolvency avoidance action or civil liability actions against liquidators. It is not certain whether or not the European Insolvency Regulation contains a provision on international jurisdiction for these secondary proceedings. Contrary to the predominant tendency in all the relevant German-speaking literature, the author maintains that the European Insolvency Regulation does in fact regulate secondary proceedings. In her view, the state in which bankruptcy proceedings have been instituted has exclusive jurisdiction not only over the main insolvency proceedings but also over secondary proceedings. German description: Verena Lorenz stellt zunachst wichtige Grundlagen der Europaischen Insolvenzverordnung dar und behandelt im Anschluss den Bereich der internationalen Zustandigkeit fur jene Prozesse, die im Zuge eines Insolvenzverfahrens auftreten konnen. Bei diesen so genannten Annexverfahren handelt es sich z.B. um Insolvenzanfechtungsprozesse oder Haftungsklagen gegen Insolvenzverwalter. Es ist strittig, ob die EuInsVO eine Bestimmung zur internationalen Zustandigkeit fur diese Annexprozesse enthalt. Die Autorin zeigt die in der Literatur diskutierten Meinungen auf. Entgegen der deutschsprachigen Literatur vorherrschenden Tendenz, welche die internationale Zustandigkeit ausserhalb der EuInsVO im nationalen Recht der Mitgliedstaaten angesiedelt sieht, vertritt sie ein anderes Ergebnis: Ihrer Ansicht nach ist davon auszugehen, dass die EuInsVO die internationale Zustandigkeit fur Annexprozesse regelt. Danach ist der Staat der Insolvenzeroffnung neben der Zustandigkeit fur das Insolvenzstammverfahren auch fur Annexprozesse ausschliesslich zustandig.

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