
Tax information exchange between OECD member countries : a survey of current practices ; a report by the OECD, Committee on Fiscal Affaires / OECD Paris
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FAQ zum Buch
Im Europarat sind Ersuchen um zwischenstaatliche Rechtshilfe in Steuerangelegenheiten durch das Europäische Übereinkommen über die Rechtshilfe in Strafsachen vom 20. April 1959 geregelt, das am 12. Juni 1962 in Kraft trat. Ein Zusatzprotokoll vom 17. März 1978 schränkt das Recht der Vertragsparteien ein, bei Steuerhinterziehung Rechtshilfe zu verweigern. Die Vertragsstaaten, die das Protokoll ratifizierten, verpflichten sich, dieses Verweigerungsrecht im Steuerbereich nicht auszuüben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 18, ISBN 9783504260521
Die OECD spielt eine Rolle bei der Entwicklung von Modellabkommen zur Amtshilfe bei der Steuererhebung, die den Informationsaustausch zwischen Mitgliedstaaten ermöglichen. Sie fördert den Erfahrungsaustausch und die Zusammenarbeit im Bereich der Steueransprüche, einschließlich der Simultansteuerprüfungen. Das Multilaterale Übereinkommen der OECD sieht zudem den Informationsaustausch und die Erhebung von Steueransprüchen im Ausland vor. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 20, ISBN 9783504260521
Steuerpflichtige haben im Allgemeinen kein Recht, Informationen zur Steuerverwaltung zu verweigern, selbst wenn diese Handels- oder Geschäftsgeheimnisse betreffen. Die ausstellende Staatsbehörde ist nicht verpflichtet, den Steuerpflichtigen über eine Anfrage zu informieren oder zu konsultieren. In einigen Ländern können Beratungsrechte bestehen, jedoch nicht im Rahmen des OECD-Modellabkommens. Die Schutzmaßnahmen des anfragenden Staates können die Interessen des Steuerpflichtigen nicht rechtfertigen, die Information zu verweigern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 65, ISBN 9783504260521
Der Kommentar ist kein Bestandteil der vertraglichen Abkommen, wirkt aber als Leitlinie mit erheblichem Einfluss auf die Verwaltungen. Gerichte erkennen ihn als hilfreich bei der Auslegung der Informationsaustauschbestimmungen an. Er wird nicht restriktiv ausgelegt und umfasst weitergehende Klarstellungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 38, ISBN 9783504260521