Startseite

Die naturschutzrechtliche Eingriffsregelung und ihre Bedeutung im Bauplanungsrec - Garbe, Thorsten und Institut f. Umweltrecht Bremen


Netto: 5,32 €5,69

inkl. MwSt. zzgl. Versand

Bearbeitungszeit: 3 Werktage

Sofort lieferbar (auf Lager)

1x Stück verfügbar

Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):

  • Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
  • Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
  • Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
  • Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
  • Vereinzelte Seiten können lose sein
  • Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
  • Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
ISBN:9783930894000
Personen:
Zeitliche Einordnung:1996
Umfang:280 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 20 Öffentliche Verwaltung ; 44 Umweltschutz, Raumordnung, Landschaftsgestaltung ; 26 Natur, Naturwissenschaften allgemein ; 38 Bergbau, Bautechnik, Umwelttechnik
Verlag:
Berlin : Rhombos-Verl.
Schlagwörter:Natur ; Eingriff ; Naturschutzrecht ; Bauplanungsrecht

5532


FAQ zum Buch



Die Voraussetzung für die Anwendung der Eingriffsregelung ist, dass ein Eingriff im Sinne der Legaldefinition des § 8 I BNatSchG vorliegt. Dieser Paragraph stellt eine Rahmenregelung dar, die den Ländern jedoch eine bindende inhaltliche Bestimmung für die Definition des Eingriffstatbestandes bietet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783930894000

Der Untersuchungsraum muss regelmäßig größer als das Plangebiet sein, um die Wechselbeziehungen des Naturhaushaltes hinreichend zu ermitteln. Dies ist erforderlich, um die ökologischen Folgen der Planung vollständig zu bewerten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 146, ISBN 9783930894000

Der Vorhabenträger ist verantwortlich für die Umsetzung von Vermeidungs- und Kompensationsmaßnahmen auf „Eingriffsgrundstücken“ gemäß § 8a III 1 BNatSchG. Die Durchführung dieser Festsetzungen wird dem Bauherren als Nebenbestimmung zur Baugenehmigung auferlegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 203, ISBN 9783930894000

Das Vermeidungsgebot des § 8 II 1 1. HS BNatSchG ist eine gesetzliche Positivierung des Vorsorgeprinzips als Bestandsschutzprinzip. Es verlangt, die vorhandene Umweltqualität zu bewahren und verbietet die Verschlechterung der Umwelt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 47, ISBN 9783930894000

Die Ausgleichspflicht ist gemäß § 8 II 4 BNatSchG erfüllt, wenn nach Beendigung des Eingriffs „keine erhebliche oder nachhaltige Beeinträchtigung des Naturhaushalts zurückbleibt und das Landschaftsbild landschaftsgerecht wiederhergestellt oder neu gestaltet ist“. Das Gesetz legt das Ziel der Kompensation fest, aber nicht die konkreten Mittel zur Erreichung dieses Ziels. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 66, ISBN 9783930894000

    Einkaufswagen

    Noch kein Buch gefunden