Historische Schule und Common Law.: Die deutsche Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts im amerikanischen Rechtsdenken. (Comparative Studies in Continental and Anglo-American Legal History) - Reimann, Mathias
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Historische Schule und Common Law: die deutsche Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts im amerikanischen Rechtsdenken" von Mathias Reimann behandelt die Beziehung zwischen der deutschen Rechtswissenschaft des 19. Jahrhunderts und dem amerikanischen Rechtsdenken. Es ist in drei Teile unterteilt. Im ersten Teil wird der Hintergrund des kontinentaleuropäischen Rechtsdenkens bis zur Mitte des 19. Jahrhunderts betrachtet. Es wird auf die romanistische Dogmatik des Civil Law als Lehre, das Naturrecht und die systematische Jurisprudenz als Methode sowie die romanistische Rechtstradition als Bildungsideal und Politik eingegangen. Der zweite Teil behandelt die Blütezeit der historischen Schule und der Rechtswissenschaft in der "klassischen Ära" des amerikanischen Rechts von 1860 bis 1920. Es wird untersucht, wie deutsche Ideen ins anglo-amerikanische Rechtsdenken übermittelt wurden. Dabei werden die historische Schule als Rechtslehre, die historische Schule als Methode und die historische Schule als Kultur betrachtet. Es wird auf die Bedeutung des Volksgeistes, des Gewohnheitscharakters des Rechts, der geschichtlichen Entwicklung und des organischen Wachstums eingegangen. Zudem wird die Faszination und Verheißung der geschichtlichen Rechtswissenschaft untersucht, sowie die Verbindung von Geschichte und System in der historischen Schule. Die Rolle der Rechtswissenschaft im Feld beruflicher und politischer Interessen wird ebenfalls betrachtet, einschließlich des Status des Common Lawyers als Akademiker, der Kompetenz der wissenschaftlichen Juristen gegenüber dem Gesetzgeber und der politischen Ausrichtung der historischen Rechtswissenschaft. Im dritten Teil wird der Niedergang der historischen Schule und der klassischen Rechtswissenschaft in Amerika behandelt. Es wird auf den Wandel des Rechtsbegriffs von organisch-logisch zu soziologisch eingegangen. Zudem wird die Veränderung der Methode von der Jurisprudenz der Begriffe zur Soziologischen Jurisprudenz und zum Legal Realism untersucht. Die deutsche Rechtswissenschaft und das Kaiserreich werden als kultureller Hintergrund betrachtet. Das Buch schließt mit einer Betrachtung der gescheiterten Rezeption der historischen Schule in Amerika. Es enthält auch einen biographischen Anhang mit Kurzbiographien wichtiger anglo-amerikanischer Rechtsgelehrter und Historiker.