
Geistig behinderte Menschen in der DDR - Sebastian Barsch
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FAQ zum Buch
Die Anzahl der Betten stieg von 480 im Jahr 1968 auf 620 im Jahr 1973, sank dann bis 1976 auf 585, weiter auf 500 im Jahr 1985 und betrug 1989 411 Betten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 194, ISBN 9783898963022
Der Begriff „geistige Behinderung“ wurde durch die Gründungsmitglieder des Selbsthilfevereins „Lebenshilfe für das geistig behinderte Kind“ eingeführt, der 1958 in Marburg gegründet wurde. Ziel war es, abwertende Begriffe durch einen wissenschaftlichen Begriff zu ersetzen und die intellektuelle Beeinträchtigung als Kennzeichen der Personengruppe hervorzuheben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783898963022
Die Rekonstruktion basiert auf persönlichen Interviews, privaten Archiven, Fotos, Arbeitsverträgen, Zeugnissen, pädagogischen Berichten, Schriftwechseln mit Ärzten und Kliniken sowie Zeitungsberichten. Konkrete Beispiele sind Christine Fraas und ihre Tochter Hermine sowie die Klinik Rodewisch und das Oberlinhaus in Potsdam. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 163, ISBN 9783898963022
Das Ziel der Rehabilitationspädagogik besteht darin, Fähigkeiten zur aktiven Teilnahme physisch-psychoisch geschädigter Menschen am Leben der sozialistischen Gesellschaft zu entwickeln, zu erhalten und wiederherzustellen. Dies unterscheidet sich von dem Ziel der allgemeinen Pädagogik, das die Entwicklung allseitig gebildeter sozialistischer Persönlichkeiten verfolgt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 64, ISBN 9783898963022
Nach Vollendung des 3. Lebensjahres wurden Kinder in der DDR jährlich nach einem einheitlichen Untersuchungsprogramm untersucht. Zudem erfolgte eine Beurteilung der Schulfähigkeit durch eine interdisziplinäre Fachkommission. Bei geistiger Behinderung wurde das Kind je nach Schweregrad in eine Hilfsschule, Förderungstagesstätte, ein Dauerheim, eine psychiatrische Anstalt oder in die häusliche Betreuung der Eltern verlegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 69, ISBN 9783898963022
Im Vorschulteil der Hilfsschulen wurden Kinder vom 3. Lebensjahr bis zum Alter von acht Jahren aufgenommen. Bei geistig schwer behinderten Kindern konnte die Beschulung in dieser Einrichtung bis zur Vollendung des neunten Lebensjahres erfolgen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 111, ISBN 9783898963022