
Innovative Arbeitsformen
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Buchzusammenfassung:
Das Buch "Innovative Arbeitsformen: Flexibilisierung von Arbeitszeit, Arbeitsentgelt, Arbeitsorganisation" behandelt verschiedene Themen im Zusammenhang mit innovativen Arbeitsformen. Es wurde herausgegeben von Prof. Dr. Ulrich Preis und bearbeitet von verschiedenen Autoren, darunter Dr. Svenja Deich, Laie Necati, Angie Genenger und Phil Schabestiel. Der erste Teil des Buches ist eine Einleitung, die sich mit dem Thema Innovation und Recht beschäftigt. Es werden die Möglichkeiten und Grenzen innovativer Arbeitsgestaltung diskutiert. Im zweiten Teil werden einzelne Themen innovativer Arbeitsformen behandelt. Der erste Abschnitt befasst sich mit Arbeitszeit. Es werden verschiedene Arbeitszeitmodelle wie Altersteilzeit, Arbeit auf Abruf, Arbeitszeitkonten, Gleitzeit, Mehrarbeit, Sabbatical, Teilzeit, Vertrauensarbeitszeit und Zeitwertpapiere erläutert. Der zweite Abschnitt behandelt das Thema Arbeitsentgelt. Es werden Themen wie Aktienoptionen, Entgeltumwandlung, Provisionen, Sonderzahlungen, Tantiemen und Zielvereinbarungen besprochen. Der dritte Abschnitt widmet sich der Arbeitsorganisation. Hier werden Themen wie Befristung, freie Mitarbeit, geringfügige Beschäftigung, Gruppenarbeit, Job-Sharing, Leiharbeit, Outsourcing und Telearbeit behandelt. Das Buch enthält auch ein Stichwortverzeichnis und ein Musterverzeichnis. Insgesamt bietet das Buch einen umfassenden Überblick über innovative Arbeitsformen und deren Flexibilisierung in Bezug auf Arbeitszeit, Arbeitsentgelt und Arbeitsorganisation. Es richtet sich an Fachleute und Interessierte, die sich mit diesem Thema auseinandersetzen möchten.
FAQ zum Buch
Die Steuer- und Sozialabgabenfreiheit der Aufstockungsbeträge besteht, wenn der Aufstockungsbetrag das bisherige Nettogehalt nicht überschreitet. Dies gilt unabhängig von der Weiterbeschäftigung des Arbeitsplatzes oder Förderungen durch die Bundesagentur für Arbeit. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 161, ISBN 9783504420413
Alle Modelle haben den Umstand gemeinsam, dass sie ein Instrument der Arbeitszeiterfassung und ein grundlegendes Steuerungselement für flexible Arbeitszeiten darstellen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 197, ISBN 9783504420413
Bei der Beurteilung der Angemessenheit flexibler Arbeitsbedingungen sind der Umfang der möglichen Änderungen, die Risikoverteilung, der Einfluss des Arbeitnehmers auf Änderungen, die Stellung des Arbeitnehmers im Betrieb und die Art der Leistung entscheidend. Dabei müssen einheitliche Maßstäbe für alle Arten von flexiblen Arbeitsbedingungen gelten, um eine unangemessene Benachteiligung zu vermeiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 89, ISBN 9783504420413
Teilautonome Arbeitsgruppen sind dadurch gekennzeichnet, dass ihre Mitglieder die notwendigen Arbeitsschritte in eigener Verantwortung planen, verteilen und steuern. Ihre Autonomie ist jedoch durch betriebliche Vorgaben zur Erfüllung der Arbeitsaufgabe und Arbeitsorganisation begrenzt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 911, ISBN 9783504420413
Leiharbeitnehmer können von zusätzlichen Leistungen ausgenommen werden, wenn absehbar ist, dass die für den Anspruch erforderliche Beschäftigungsdauer im Entleiherbetrieb nicht zurückgelegt wird. Dies gilt insbesondere bei Leistungen der betrieblichen Altersversorgung, wenn die Unverfallbarkeitsvoraussetzungen nicht erfüllt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 991, ISBN 9783504420413
Die Sozialauswahl ist auf die Arbeitnehmer der übergegangenen wirtschaftlichen Einheit beschränkt, um die Bestandssicherung der übergehenden Arbeitnehmer zu schützen und sie nicht einer Kündigung wegen des Betriebsübergangs auszusetzen. Eine Ausweitung auf den neuen Betrieb würde die ursprünglichen Arbeitnehmer benachteiligen und den Schutzzweck der Vorschrift untergraben. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 1057, ISBN 9783504420413
Die „bisherige wöchentliche Arbeitszeit“ wird zunächst anhand der mit dem Arbeitnehmer unmittelbar vor dem Übergang in die Altersteilzeitarbeit vereinbarten Arbeitszeit ermittelt. Gegebenenfalls kann auch der Durchschnitt der letzten 24 Monate berücksichtigt werden, sofern die vereinbarte oder praktizierte Arbeitszeit zur Bestimmung des Arbeitszeitumfangs herangezogen wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 133, ISBN 9783504420413
Die Textstelle erklärt, dass solche Regelungen immer ausdrücklich in den Betriebsvereinbarungen vereinbart werden müssen, da die Auslegung der bestehenden Vereinbarungen keine entsprechenden Regelungen enthielt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 257, ISBN 9783504420413