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Der untaugliche Versuch beim unechten Unterlassungsdelikt. - Kirsten Malitz


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ISBN:9783428093557
Personen:
Zeitliche Einordnung:1998
Umfang:253 S
Format:; 24 cm
Sachgruppe(n):19 Recht
Verlag:
Berlin : Duncker und Humblot
Schlagwörter:Deutschland ; Untauglicher Versuch ; Unechtes Unterlassungsdelikt

5961

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Der untaugliche Versuch beim unechten Unterlassungsdelikt: zum Strafgrund des Versuchs" von Kirsten Malitz behandelt die Problematik des untauglichen Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts. Es werden verschiedene Fallgruppen und Problemstellungen betrachtet, wie zum Beispiel die irrige Annahme einer Gefährdung des Rechtsgutsobjekts, die irrige Annahme einer Erfolgsabwendungsmöglichkeit und die irrige Annahme von Umständen, die eine Garantenstellung begründen. Das Buch gibt einen Überblick über die gesetzlichen Grundlagen der Strafbarkeit und betrachtet die herrschende Meinung zur Strafbarkeit und Strafwürdigkeit des untauglichen Versuchs eines unechten Unterlassungsdelikts. Dabei werden sowohl die höchstrichterliche Rechtsprechung als auch die herrschende Ansicht in der Lehre kritisch gewürdigt. Es werden auch verschiedene Kritikpunkte an der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs beim unechten Unterlassungsdelikt betrachtet. Dabei wird die Kritik von verschiedenen Autoren wie Herzberg, Rudolph und Schmidhauser analysiert und bewertet. Das Buch beschäftigt sich auch mit dem Wesen und der Struktur des (versuchten) unechten Unterlassungsdelikts. Es werden verschiedene Auffassungen zur Möglichkeit und den Grenzen eines Unterlassungsversuchs betrachtet und kritisch gewürdigt. Ein weiterer Schwerpunkt des Buches liegt auf dem Strafgrund des Versuchs. Es werden die geschichtliche Entwicklung der Strafbarkeit des untauglichen Versuchs und verschiedene Auffassungen zum Strafgrund des Versuchs betrachtet. Dabei wird die eigene Auffassung der Autorin zum Strafgrund des Versuchs dargelegt und begründet. Abschließend wird das Kriterium der konkreten Gefährlichkeit auf den (untauglichen) Versuch beim unechten Unterlassungsdelikt übertragen. Es werden Folgerungen für den Versuch beim Unterlassungsdelikt auf der Grundlage einer objektivistischen Versuchstheorie gezogen und die Anwendung des Gefährlichkeitsgedankens im Rahmen des untauglichen Versuchs beim Unterlassungsdelikt betrachtet. Die Schlußbetrachtung fasst die wichtigsten Erkenntnisse des Buches zusammen und gibt einen Ausblick auf mögliche weitere Forschungsfragen.



FAQ zum Buch



Beim Unterlassungsdelikt wird die Abgrenzung von Vorbereitung und Versuch durch das Verstreichenlassen der letzten Eingriffsmöglichkeit als Kriterium herangezogen. Ein beendeter Versuch liegt vor, wenn der Pflichtige die letzte Handlungsmöglichkeit nicht ergreift. Dieses Kriterium unterscheidet den Versuch von der Vorbereitung, bei der noch keine konkrete Handlungsmöglichkeit ausgeschöpft wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 93, ISBN 9783428093557

Bei einem Unterlassungsdelikt wird der Beginn des Versuchs nach der subjektiven Versuchstheorie durch das Verstreichenlassen der letzten Eingriffsmöglichkeit bestimmt. Wenn der Pflichtige die vermeintlich letzte Handlungsmöglichkeit nicht ergreift, liegt ein beendeter Versuch vor. Dieses Kriterium dient zur Abgrenzung von der Vorbereitung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 93, ISBN 9783428093557

Beim Unterlassungsdelikt spielt der Vorsatz keine Rolle im Sinne eines tatsächlichen Verwirklichungswillens, da das Unterlassen keine dem Handeln vergleichbare äußerliche Realität besitzt. Es kommt lediglich zu einer annähernden Erscheinung des Verwirklichungswillens, die jedoch nicht der Deckungsgleichheit mit dem Vorsatz entspricht. Die Schlußfolgerung, dass kein Vorsatz beim Unterlassungsdelikt vorliegen könne, ist unzutreffend, da die Gleichsetzung von Vorsatz und Verwirklichungswillen nur auf vorsätzliche Begehungsdelikte beschränkt ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 113, ISBN 9783428093557

Der Handlungsbegriff im Zusammenhang mit Unterlassung bezeichnet die Nichtvornahme einer bestimmten Handlung, die als Ausgangspunkt der Betrachtung der Unterlassung dient. Unterlassung wird nicht als bloßes Nichtstun verstanden, sondern als das Fehlen einer konkreten Handlung, die im Verhältnis zum Handeln steht. Das Wesen der Unterlassung ist dadurch bestimmt, dass sie sich diametral zum Handeln verhält. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 104, ISBN 9783428093557

Der Strafgrund des Versuchs wird nach der überkommenden subjektiven Theorie als die “Betätigung des verbrecherischen Willens“ definiert, insbesondere als “für die Rechtsgemeinschaft unerträgliche Auflehnung gegen die Rechtsordnung“. Dabei ist der Versuch auch dann strafbar, wenn die Mittel oder das Objekt untauglich sind, da der verbrecherische Wille bereits deutlich erkennbar ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 148, ISBN 9783428093557

Der finale Handlungsbegriff verankert den Willen als zentralen Bestandteil der Versuchsdogmatik, da die Handlung als gedankliche Vorwegnahme des Geschehens durch den Willen definiert wird. Die Bewertung des Versuchs hängt entscheidend vom Vorsatz ab, der das kausale Geschehen lenkt und die Sinnhaftigkeit der Tat begründet. Ohne Berücksichtigung des Täterentschlusses lässt sich der Tatbestand im Versuch nicht erkennen, weshalb der subjektive Unrechtstatbestand auf den Willen zurückzuführen ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783428093557

Der Beginn des Versuchs bei einem unechten Unterlassungsdelikt wird anhand der Entscheidung des Täters beurteilt, nicht in das Geschehen einzugreifen, wobei er das Bewusstsein hat, die Abwendung des drohenden Erfolges möglich zu sein. Die konkrete Gefährlichkeit spielt hier keine direkte Rolle, da der Versuch als Stadium der Verbrechensverwirklichung im Kontext der potentiell-finalen Tatmacht des Täters betrachtet wird. Die Bewertung orientiert sich an der inneren Beziehung des Täters zum Geschehen und dessen Vorsatz, nicht zu handeln. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 200, ISBN 9783428093557

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