Wettbewerb der Privatrechtsordnungen im Europäischen Binnenmarkt: Studien zur Privatrechtskoordinierung in der Europäischen Union auf den Gebieten des Gesellschafts- und Vertragsrechts
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Buchzusammenfassung:
English summary: The author discusses whether institutional competition among member states in the European Union would be preferable to harmonization with respect to the future development of European private law, especially in the fields of corporate and contract law. The work was conceived partly as a result of the Centros decision of the European Court of Justice in 1999, in which the Court used the topos of competition among legal systems for the first time and enlisted its support for an extensive interpretation of the freedom of establishment. German description: Eva-Maria Kieninger behandelt eine Grundfrage der gegenwartigen Rechtsentwicklung in der EU: Soll der Prozess der Harmonisierung fortgesetzt werden oder ware es besser, die mitgliedstaatlichen Rechtsordnungen einem Wettbewerb untereinander zu uberlassen? Diese Frage stellt sich nicht nur im Hinblick auf das Steuer-, Umwelt- oder Sozialrecht, sondern auch fur das Privatrecht, das wegen der in weiten Bereichen herrschenden Rechtswahlfreiheit auf den ersten Blick sogar besonders pradestiniert fur einen institutionellen Wettbewerb erscheint.Zunachst wird ein okonomisches Modell des institutionellen Wettbewerbs aufgestellt und auf das Privatrecht ubertragen. Dann wird fur die Bereiche des Gesellschafts- und Vertragsrechts untersucht, ob die Voraussetzungen eines funktionsfahigen Wettbewerbs gegeben sind und mit welchen Wirkungen im Erfolgsfall zu rechnen ware. Dabei werden rechtsvergleichend die US-amerikanischen Erfahrungen mit dem Wettbewerb im Gesellschaftsrecht einbezogen. Schliesslich widmet sich Eva-Maria Kieninger der Frage, ob und inwieweit ein institutioneller Wettbewerb mit dem Binnenmarktziel kompatibel ware. Aktueller Anlass der Arbeit ist unter anderem die Centros -Entscheidung des EuGH aus dem Jahr 1999, in der der Gerichtshof erstmals den Topos des Wettbewerbs der Rechtsordnungen verwendet und zu einer ausdehnenden Interpretation der Niederlassungsfreiheit herangezogen hat.