
Gebr. - Die Rechtsstellung des Menschen im Völkerrecht: Entwicklungen und Perspektiven
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Buchzusammenfassung:
English summary: The individual has long been seen as being only a part of the state, which is the primary subject of public international law. Recently, however, it has become a generally accepted fact that the individual has international rights and obligations, which means that he has at least limited legal capacity. This volume reflects recent tendencies in this dynamic field and provides perspectives for further development. German description: In zunehmendem Masse wird der einzelne Mensch im Volkerrecht durch die Staaten nicht mehr vollig mediatisiert. Zwar steht er volkerrechtlich nicht auf einer Stufe mit ihnen als originaren Rechtssubjekten. Jedoch ist er Trager ganz bestimmter, ihm von den Staaten zugeordneter Rechte und Pflichten. Insoweit geniesst er partielle Volkerrechtssubjektivitat. Der vorliegende Band, der auf die im Wintersemester 2001/2002 erstmals durchgefuhrte neue Ringvorlesung Forum Juris Internationalis des Fachbereichs Rechtswissenschaft der Justus-Liebig-Universitat Giessen zuruckgeht, belegt, dass es sich hier um einen der dynamischsten Bereiche des Volkerrechts handelt. Die Beitrage zum konsularischen Schutz auslandischer Angeklagter, zum europaischen Grundrechtsschutz, zur Entschadigung von Zwangsarbeitern und zur Durchsetzung des humanitaren Volkerrechts dokumentieren neue Entwicklungen und zeigen Perspektiven auf.
FAQ zum Buch
Die Unverbindlichkeit der einstweiligen Maßnahmen ist problematisch, weil der Gegenstand der Hauptsache schutzlos bleibt, wenn die Anordnung nicht verbindlich ist und der Streitgegner entscheiden kann, ob er die Anordnungen befolgt oder nicht. Dies untergräbt die Effektivität des Urteils und die Würde des internationalen Gerichts, das unter Zeitdruck entscheiden muss. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 37, ISBN 9783161480058
Der EuGH lehnte in der Rechtssache Emesa Sugar vom 4. Februar 2000 ausdrücklich die zu Art. 6 EMRK entwickelten Grundsätze der Straßburger Rechtsprechung ab und wies den Antrag einer Partei zurück, ihr die Einreichung einer schriftlichen Stellungnahme zu den Schlussanträgen des Generalanwalts zu gestatten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 55, ISBN 9783161480058
Der Terrorakt vom 11. September 2001 stellt nicht nur eine kriegerische Handlung dar, sondern auch einen Angriff auf die Menschheit selbst. Er negiert den Wert des menschlichen Lebens und verletzt die Menschenwürde in ihrem Kern, indem er Menschen als lebende Waffen missbraucht und das Band der Mitmenschlichkeit zerreißt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 83, ISBN 9783161480058