Der wettbewerbsrechtliche Gewinnabschöpfungsanspruch im europäischen Rechtsvergleich als Buch von Julius Neuberger - Mohr Siebeck GmbH & Co. K
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Buchzusammenfassung:
English summary: Julius Neuberger deals with the claim to skimming off profits in German competition law. Against the backdrop of the European efforts to harmonize the law, Germanys attempt to go it alone does at first seem disconcerting. After doing an economic study of the phenomenon of multilateral damage and of how the system of sanctions has been used to combat it, the author shows that the legislator definitely needs to take action. After describing considerable shortcomings, in particular in relation to the legal consequences, the author compares the German regulation to those regulations in other European countries which have the same function. In conclusion, he deals with the initial question of how the introduction of the provision can be seen against the backdrop of European efforts to harmonize the law and provides guidelines for a possible regulation in Community law. German description: Julius Neuberger beschaftigt sich mit dem im deutschen Wettbewerbsrecht eingefuhrten Gewinnabschopfungsanspruch. Danach konnen Verbande und Kammern bei vorsatzlichen Wettbewerbsverstossen den Gewinn abschopfen, der durch die Verursachung von Streuschaden bei einer Vielzahl von Abnehmern erzielt wurde. Um die Verortung eines solchen Anspruches im Wettbewerbsrecht zu erklaren, wird zunachst die Diskussion um die Einfuhrung des 10 UWG dargelegt. Daraufhin werden die okonomischen Grundlagen gelegt und gezeigt, dass gerade im Bereich von Streuschaden ein partielles Marktversagen besteht, das nur durch eine Intervention des Rechts zu korrigieren ist. Mangels geeigneter Sanktionen im bisherigen Recht wurde daher der Gewinnabschopfungsanspruch eingefuhrt. Der Autor untersucht zunachst die Voraussetzungen und Rechtsfolgen des Anspruches und legt dar, dass insbesondere aufgrund der Rechtsfolge die mit der Geltendmachung der Gewinnabschopfung verbundenen Chancen und Risiken nicht korrelieren, weshalb davon auszugehen ist, dass das Rechtsinstitut in seiner bisherigen Ausgestaltung keine praktische Bedeutung erlangen wird. Nach der Darstellung der deutschen Regelung werden ausgewahlte Regelungen aus dem europaischen Ausland, die jeweils Modellcharakter haben, mit 10 UWG verglichen. Abschliessend werden die unterschiedlichen Regelungen vor dem Hintergrund der europaischen Harmonisierungsbestrebungen betrachtet und Leitlinien fur eine mogliche gemeinschaftsrechtliche Regelung gegeben.