
Handbuch für Wohnungsgenossenschaften: Genossenschaftsrecht für Praktiker in Frage und Antwort (Hammonia bei Haufe) - Thomas Schlüter, Mirjam Luserke, Stefan Roth
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FAQ zum Buch
Die Regelung „ausschließlich“ bedeutet, dass Genossenschaftswohnungen nur Mitgliedern vermietet werden dürfen, während „in erster Linie“ erlaubt, Wohnungen auch Nichtmitgliedern zu geben, sofern Mitglieder zuerst berücksichtigt werden. Letzteres bietet Flexibilität, um finanzielle Beeinträchtigungen zu vermeiden, etwa bei Leerstand. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 95, ISBN 9783872922380
Wenn eine Genossenschaft innerhalb der Frist keine Mitgliedschaft in einem anderen Prüfungsverband nachweist, muss das Registergericht von Amts wegen die Auflösung der Genossenschaft aussprechen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 25, ISBN 9783872922380
Die Kündigung der Mitgliedschaft muss gemäß § 65 Abs. 2 GenG schriftlich erfolgen. Dies umfasst eine eigenhändige Unterschrift des Mitglieds gemäß § 126 BGB. Eine mündliche Kündigung oder eine Übermittlung per Tele-Fax ist nicht ausreichend, da die Unterschrift nicht beim Empfänger ankommt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783872922380
Der ursprüngliche, von den Vorstandsmitgliedern unterschriebene Beschluss muss dem auszuschließenden Mitglied nachweisbar zugehen, versehen mit einem Begleitschreiben. Zudem sollte im Anschreiben sowie im Beschluss ein Hinweis auf die „ergebnislose“ Anhörung oder Abmahnung enthalten sein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 72, ISBN 9783872922380
Das Geschäftsguthaben wird aus den Einlagen und den Gewinnzuschreibungen abzüglich der Verlustabschreibungen gebildet. Es spiegelt die Vermögensbeteiligung eines Mitglieds wider, die im Falle des Ausscheidens ausbezahlt wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 145, ISBN 9783872922380
Abtretung ist die Übertragung eines Anspruchs auf einen Dritten. Der Gläubiger wechselt dadurch, wobei der Schuldner die Forderung nach der Abtretung an den neuen Gläubiger begleichen muss. Die Rechtsstellung des Schuldners verschlechtert sich dabei nicht, da er weiterhin die gleichen Einwendungen gegenüber dem neuen Gläubiger geltend machen kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 170, ISBN 9783872922380