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BGB Erbrecht - Schlüter, Wilfried


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ISBN:9783406557118
Personen:
Zeitliche Einordnung:2007
Umfang:XIII, 372 S
Format:; 20 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
München : Beck
Schlagwörter:Deutschland ; Erbrecht ; Fallsammlung

6908


FAQ zum Buch



Enterbung bezeichnet die Aufhebung der Erbfolge eines Erben durch den Erblasser oder den Überlebenden. Sie kann unter bestimmten Bedingungen, wie etwa unzulängliches Verhalten des Erben, erfolgen. Im vorliegenden Fall ermöglichte das Testament der Ehefrau, die Erbeinsetzung einer Nichte zu widerrufen, solange dies im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und der vereinbarten Wechselbezüglichkeit geschah. Die Wirksamkeit des Widerrufs hängt von der Einhaltung rechtlicher Anforderungen ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 139, ISBN 9783406557118

Das Erbrecht des BGB wurde durch das Gesetz über die Errichtung von Testamenten und Erbverträgen (TestG) vom 31.7.1938, das Gleichberechtigungsgesetz vom 18.6.1957 und das Gesetz über die rechtliche Stellung der nichtehelichen Kinder vom 19.8.1969 geändert. Diese Gesetze erleichterten die Testamentsgestaltung, stellten Ehegatten gleichberechtigt und schufen eine Gleichstellung von ehelichen und nichtehelichen Kindern im Erbrecht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783406557118

Dem Text zufolge haben nichteheliche Kinder in Deutschland vollständige Erbansprüche, wenn der Erbfall nach dem 1.4.1998 eingetreten ist. Vor diesem Datum standen ihnen nur Erbersatzansprüche zu, nicht jedoch ein gesetzliches Erbrecht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 64, ISBN 9783406557118

Ja, der Nachlasspfleger kann dies verlangen, da er als gesetzlicher Vertreter der noch unbekannten Erben den Nachlass sichern und verwalten muss. Er hat das Recht, die Nachlasssachen in Besitz zu nehmen und Auskunft zu verlangen, ohne die Nichtberechtigung der Anspruchsgegnerin nachweisen zu müssen, es sei denn, das Erbrecht ist rechtskräftig festgestellt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 214, ISBN 9783406557118

Der Erblasser muss die Kriterien für die Auswahl des Erben so konkret wählen, dass ein Dritter den Erben durch bloßen Subsumtionsschluss ermitteln kann. Es dürfen nicht die subjektive Auffassung oder Wertung des Dritten entscheiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 77, ISBN 9783406557118

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