
Verrechnungspreise und Multinationale Unternehmen: Drei steuerliche Sonderprobleme
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Buchzusammenfassung:
Three reports supplementing the 1979 report Verrechnungspreise und multinationale Unternehmen, considering the ways in which a multinational enterprise may be relieved from economic double taxation when transfer prices are adjusted by ...
FAQ zum Buch
Der „Gesellschafter-Aufwand“ bezeichnet Kosten, die eine Muttergesellschaft in ihrer Eigenschaft als Anteilseignerin für die Verwaltung und den Schutz ihrer Investitionen trägt. Dazu zählen beispielsweise Kosten für die Buchprüfung von Tochtergesellschaften, Versammlungen der Aktionäre oder die Erstellung der Konzernbilanz. Solche Aufwendungen dürfen nicht an Tochtergesellschaften weiterverrechnet werden, da sie dem alleinigen Vorteil der Muttergesellschaft dienen. Exkludiert sind hingegen Kosten für die Koordinierung des Konzerns oder interne Rechnungsprüfung, die auch anderen Managementzwecken dienen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 85, ISBN 9783504260514
Die Zurechnung und Aufteilung von Kosten kann über die direkte Berechnung für individuelle Dienstleistungen erfolgen. Zudem wird die Kostenumlage angewendet, bei der Aufwendungen an nahestehende Unternehmen nach geschätzten Vorteilen verteilt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 88, ISBN 9783504260514
Gegenberichtigungen sind Maßnahmen gemäß Artikel 9 des OECD-Musterabkommens, bei denen ein Staat Steuern auf Gewinne korrigiert, die doppelt besteuert werden, entweder durch Neuberechnung der Gewinne oder durch Steuerentlastung. Verständigungsverfahren sind Prozesse nach Artikel 25 des OECD-Musterabkommens, bei denen die zuständigen Behörden von Staaten im Rahmen von Doppelbesteuerungsabkommen gemeinsam Lösungen für Steuerprobleme erarbeiten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 17, ISBN 9783504260514
Das Verständigungsverfahren erfolgt, indem die Steuerbehörden gemeinsam Fälle erörtern und lösen, um Doppelbesteuerung zu vermeiden. Die Formalitäten variieren je nach Land, wobei weniger formelle Verfahren oft effektiv sind. Die Steuerbehörden sollten in angemessenen Fällen kooperieren, um einvernehmliche Lösungen zu finden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 19, ISBN 9783504260514
Der Artikel 25 des OECD-Musterabkommens regelt das Verständigungsverfahren, das angewandt wird, wenn Maßnahmen eines Vertragsstaates zu einer Besteuerung führen oder führen werden, die dem Abkommen nicht entspricht. Dabei hängt die Möglichkeit zur Eröffnung des Verfahrens davon ab, ob die betreffende Maßnahme zu einer nicht übereinstimmenden Besteuerung führt. Das Verständigungsverfahren dient dazu, solche Fälle zu klären und auszugleichen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 31, ISBN 9783504260514
Die Zinsen auf Dotationskapital, das vom Stammhaus zugewiesen wird und nicht durch eigene Wirtschaftsgüter gedeckt ist, können nicht vom Betriebsstättengewinn abgesetzt werden. Wenn das Dotationskapital in Form eines Darlehens gewährt wird, sind die Zinsen absetzbar, da sie dem Verhältnis zu Fremdkapital entsprechen. Die Behandlung hängt entscheidend davon ab, ob das Kapital als Eigenkapital oder als Fremdkapital bereitgestellt wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 71, ISBN 9783504260514
Die Berücksichtigung zentralen Managements stellt Probleme dar, da es schwierig ist, die Kosten für Dienstleistungen zu differenzieren, die für die Muttergesellschaft selbst erbracht werden, im Gegensatz zu Dienstleistungen für andere Konzernteile. Zudem entstehen Komplexitäten bei der Zuordnung von Kosten, wenn zentrale Stellen für den gesamten Konzern oder regionale Untereinheiten tätig sind. Die Unterscheidung zwischen internen Dienstleistungen und dem „Gesellschafter-Aufwand“ ist zentral für die korrekte Verrechnung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 77, ISBN 9783504260514