
Körperschaftsteuerguthaben bei grenzüberschreitenden Kooperationen: Hemmnisse - Gestaltungen - Stapled Stock
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FAQ zum Buch
Bei wechselseitigen Beteiligungen im internationalen Kontext können durch rechtliche und steuerliche Gestaltungen Anrechnungsguthaben gesichert werden. Das Modell des „Stapled Stock“ ermöglicht die Verknüpfung von Anteilen zur Abwicklung von Körperschaftsteuern. Grenzüberschreitende Anrechnungen erfordern spezifische Lösungsansätze, um Kooperationshemmnisse zu überwinden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 8, ISBN 9783504250997
Der Autor dankt Frau Dipl.-Kff. Birgit Sander, Frau Mira Braun, Frau Arnhild Trinker und Frau Angela von Ehrenwall für ihre Unterstützung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 6, ISBN 9783504250997
Dem Text zufolge gewähren nur Frankreich und Großbritannien grenzüberschreitende Körperschaftsteuergutschriften für ausländische Aktionäre. Die britische Regelung sieht eine Erstattung von 50 % der Körperschaftsteuer vor, während Frankreich ausschließlich ausländische Portfolioaktionäre begünstigt, jedoch keine Erstattung, sondern nur eine Anrechnung der Steuer vorsieht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 42, ISBN 9783504250997