
Internationale Zuständigkeit durch rügelose Einlassung im Europäischen Zivilprozessrecht
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FAQ zum Buch
Die rügelose Einlassung ermöglicht es dem Kläger, ein unzuständiges Gericht anzurufen, und verhindert, dass der Beklagte die Unzuständigkeit später geltend macht. Das Gericht entscheidet den Fall trotz der fehlenden Zuständigkeit, da die Amtsprüfung der Zuständigkeit nicht vorgenommen wird. Dies führt zu ähnlichen praktischen Ergebnissen wie bei speziellen Gerichtsstandsregeln, allerdings über ein anderes System. Es entstehen keine Abgrenzungsprobleme mit Vorschriften zur Amtsprüfung oder verspäteten Rügefolgen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 82, ISBN 9783769402520