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Interessenkonflikte bei Interessenwahrnehmungsverträgen


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ISBN:9783830510864
Personen:
Zeitliche Einordnung:2005
Umfang: 234 S
Format:; 22 cm
Sachgruppe(n):Sachgruppe(n) 340 Recht
Verlag:
Berlin : BWV, Berliner Wiss.-Verl.
Schlagwörter:Schlagwörter Deutschland ; Treuepflicht ; Interessenkollision ; Vertragsrecht ; Rechtsvergleich ; Italien

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FAQ zum Buch



Ein Interessenwahrungsvertrag ist ein Vertrag, in dem eine Person verpflichtet ist, fremde Interessen zu wahren, wobei ein eigenes Interesse im Konflikt mit dem vertraglich anvertrauten Interesse stehen kann. Die Problematik der Interessenkonflikte wird insbesondere im Vertrags-, Gesellschafts- und Wertpapierhandelsrecht analysiert. Solche Verträge beinhalten oft eine gemeinsame vertragliche Natur, bei der öffentliche und private Interessen kombiniert werden können. Die Untersuchung konzentriert sich auf Lösungsmodelle für diese Konflikte in rechtlichen Systemen wie Italien und Deutschland. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783830510864

Im deutschen Recht gibt es keine einheitliche Bezeichnung für Interessenwahrungsverträge, sondern verschiedene Vertragstypen wie den Auftrag, die Geschäftsbesorgung oder den Treuhandvertrag. In Italien regelt das Zivilgesetzbuch (Art. 1714) explizit die Pflicht des Interessenwahrers, das Interesse des Auftraggebers zu wahren. Während in Deutschland die Loyalitätspflicht auf allgemeinen Grundsätzen wie Treu und Glauben beruht, sind in Italien spezifische gesetzliche Vorgaben für Interessenkonflikte vorgesehen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 33, ISBN 9783830510864

Interessenwahrungsverträge kennzeichnen sich durch die primäre Loyalitätspflicht des Interessenwahrers, der im Interesse des Geschäftsherrn handeln muss. Dabei steht die Interessenwahrungspflicht im Vordergrund, während bei anderen Verträgen die Treupflicht eher als allgemeine Rücksichtspflicht gilt. Interessenkonflikte stellen eine besondere Gefahr dar, da sie die Loyalitätspflicht bedrohen können. Die Struktur dieser Verträge basiert auf der Fremdnützigkeit der Leistung und der Verpflichtung zur Wahrung der Interessen der anderen Partei. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 68, ISBN 9783830510864

Der Interessenwahrer muss im Interesse seines Geschäftsherrn handeln und ist verpflichtet, dessen Interessen zu optimieren sowie alles zu vermeiden, was diese beeinträchtigen könnte. Ein Vermittler unterscheidet sich dadurch, dass er nicht die gleiche umfassende Interessenwahrungspflicht hat und seine Rolle eher auf die Vermittlung von Interessen oder Verhandlungen beschränkt ist. Die Funktion des Interessenwahrers ist durch eine klare Zweckbindung und Loyalitätspflicht geprägt, während ein Vermittler keine solche Obliegenheit trägt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 70, ISBN 9783830510864

Die rechtlichen Grundlagen für Interessenkonflikte sind im italienischen Codice Civile verankert, insbesondere in Art. 1394 und 1395 C.C. Diese Vorschriften regeln die Rechtsfolgen des Handelns im Interessenkonflikt des Vertreters gegenüber Dritten. Sie beschränken sich auf das Außenverhältnis und die unmittelbare Stellvertretung, während die allgemeinen Grundsätze des Innenverhältnisses aus der Pflichtenstruktur der Interessenwahrungsverträge abgeleitet werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 75, ISBN 9783830510864

Interessenkonflikte bei Wertpapierdienstleistungsunternehmen werden durch gesetzliche Regelungen, insbesondere die europäische Richtlinie 93/22/EWG, geregelt. Die Regelungen zielen auf Transparenz und Funktionsfähigkeit des Kapitalmarktes ab. Bei Unterlassung der Mitteilung von Konflikten erfolgt eine Beweislastumkehr zugunsten des Geschäftsherrn. Zudem sind vollständige Offenlegung, Zustimmung der Gesellschafter und unabhängiger Direktoren sowie die Beurteilung der Fairness von Geschäftsvorgängen erforderlich. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 89, ISBN 9783830510864

Die Beweislast liegt grundsätzlich beimjenigen, der ein Recht geltend macht; er muss die Tatsachen beweisen, die dessen Grundlage bilden. Wer Einwendungen erhebt, etwa zur Unwirksamkeit von Tatsachen oder zur Veränderung des Rechts, trägt die Beweislast für seine Einwendung. Dieses Prinzip gilt in Deutschland, Italien und anderen europäischen Rechtsordnungen als allgemeiner Grundsatz des Beweisrechts. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 165, ISBN 9783830510864

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