Startseite

Restitution und Bereicherungsausgleich in Europa


Netto: 34,68 €37,11

inkl. MwSt. zzgl. Versand

Bearbeitungszeit: 3 Werktage

Sofort lieferbar (auf Lager)

1x Stück verfügbar

Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):

  • Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
  • Buchrücken fehlt und wurde nachgebunden per Maschine
  • Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu Zeit intensiv ist
  • Cover Seiten können vom Text abgeschnitten sein
  • Vereinzelte Seiten können lose sein
  • Blattübergänge können unterschiede haben
  • Es sind Jahrzehnte alte Bücher, nichts für z.B. Allergiker oder anspruchsvolle Kunden
ISBN:9783161475429
Zeitliche Einordnung:0
Umfang:XXIV, 492 S
Verlag:
Tübingen : Mohr Siebeck
Schlagwörter:

7885

Buchzusammenfassung:



English summary: In this work, the author deals with restitutionary remedies and compensation for unjustified enrichment in cases of improvements made on someone elses property, wrongful acts and in situations where more than two persons are involved and the enrichment of the defendant could be regarded as indirect. Analyzing these subjects from the standpoint of comparative law, the author minimizes the significance of national concepts of law, dogmatic structures and technical instruments and in their place focuses on the values on which the results and the solutions found in the legal systems examined are based. German description: Peter Schlechtriem behandelt rechtsvergleichend die im deutschen Recht als Falle der Bereicherung in sonstiger Weise umschriebenen Bereicherungssituationen, d. h. Verwendungen auf fremdes Gut, Bereicherung durch Eingriff und Ausgleichsverhaltnisse bei Beteiligung von drei und mehr Personen. Fur den Ausgleich bei Verwendungen auf fremdes Gut schlagt er als Ergebnis der rechtsvergleichenden Analysen eine bereicherungsrechtliche Losung vor, bei der der Ausgleich einerseits durch die Verwendungen des Glaubigers, andererseits durch die erstattungsfahige Bereicherung des Schuldners begrenzt ist. Fur Bereicherungen durch Eingriff verdeutlicht er, wo fur diesen Bereicherungsanspruch in Abgrenzung zu Schadensersatzanspruchen aus Delikt oder Vertragsbruch einerseits und Anspruchen wegen Geschaftsanmassung andererseits ein genuines Anwendungsfeld verbleibt. Fur die Situationen, in denen ein Ausgleich zwischen mehr als zwei Personen in Frage kommt, unterscheidet er zwischen Fallen der Weiterleitung einer erlangten Bereicherung, in denen nur ausnahmsweise - insbesondere bei unentgeltlichem Erwerb - Durchgriff auf einen Dritten gewahrt wird. Auch die Sonderprobleme, die durch die Einschaltung der Banken beim bargeldlosen Zahlungsverkehr entstehen, werden berucksichtigt. Mit der Zahlung fremder Schuld spricht der Autor einen weiteren Problembereich an, wobei er zwischen bewusster Zahlung auf fremde Schuld und irrtumlicher Annahme einer eigenen Schuld des Leistenden (sog. subjektive Nichtschuld im romanischen Rechtskreis) unterscheidet. Durch diese rechtsvergleichende Analyse relativiert Peter Schlechtriem die Bedeutung nationaler Rechtsbegriffe, dogmatischer Strukturen und technischer Instrumente und verdeutlicht statt dessen die Wertungen, die den Ergebnissen und Losungen in den untersuchten Rechtsordnungen zugrunde liegen. Er stellt damit Material fur eine europaische Angleichung oder Vereinheitlichung des Obligationenrechts im Bereich des Ausgleichs von Bereicherungen zur Verfugung.Band 2 schliesst an den im Dezember 2000 erschienenen Band 1 an.



FAQ zum Buch



Ein Verwendungsersatzanspruch ist ein Anspruch auf Ausgleich bei unrechtmäßiger Bereicherung, insbesondere in Fällen, die als “Bereicherung in sonstiger Weise“ beschrieben werden. Er betrifft die Rückgewähr von Leistungen, die ohne rechtlichen Grund erbracht wurden. Das Werk behandelt dabei auch Probleme der Parteienbestimmung bei mehreren Beteiligten. Der Anspruch ist Teil der Analyse von Restitution und Ausgleich im Zusammenhang mit ungerechtfertigter Bereicherung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 5, ISBN 9783161475429

Eingriffskondiktionen beziehen sich auf die rechtliche Abwägung zwischen dem Schutz des Eigentümers und dem Anspruch des Verwendenden auf Ausgleich bei unerlaubten Eingriffen. Das englische Recht gewährt dem Verwendenden eine Verteidigung gegen Schadenersatzansprüche, während aktive Ausgleichsansprüche eingeschränkt sind, um den Eigentümer zu schützen. Die Rechtslage bleibt unsicher, insbesondere bei Unersetzlichkeit der Sache oder Selbsthilfe des Eigentümers. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783161475429

Interventionen, die zu flüchtigen Gebrauchsvorteilen führen, können Bereicherungsansprüche aus ersparten Aufwendungen auslösen. Ungerechtfertigte Eingriffe umfassen auch die Verletzung exklusiver Nutzungsbefugnisse oder das Verfehlen geschützter Rechtspositionen. Solche Ansprüche entstehen beispielsweise bei unrechtmäßiger Vorenthaltung von Grundstücken oder unerlaubtem Gebrauch von Gegenständen. Die Bereicherung wird hier durch die Verletzung von Zuweisungsrechten oder durch unangemessene Vorteile definiert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 110, ISBN 9783161475429

Das Verhältnis von Eigentum und Bereicherungskondiktion liegt in der Verletzung von Eigentumsrechten, die zu einer unzulässigen Bereicherung führt. Die Bereicherung kann sich aus ersparten Aufwendungen oder unerlaubten Gebrauchsvorteilen ergeben, die durch Eingriffe in das Eigentum entstehen. Die Unrechtmäßigkeit der Bereicherung hängt eng mit der Verletzung absolut zugeordneter Rechtsgüter und der exklusiven Nutzungsrechte des Eigentümers zusammen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 110, ISBN 9783161475429

Ein Eingriff in obligatorische Rechte kann Ansprüche auf Ausgleich der erlangten Vorteile auslösen, insbesondere wenn der Bereicherungsschuldner wissentlich handelte. Der unredliche Bereicherungsschuldner muss die aus der rechtsgrundlosen Nutzung entstandenen Vorteile herausgeben oder vergüten. Der Anspruch richtet sich nach dem gemeinen Wert der Sache oder dem entstandenen Nutzen, wobei das gewöhnliche Benutzungsentgelt die Obergrenze darstellt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 175, ISBN 9783161475429

Bei Eingriffen in Urheberrechte werden die Haftung des Verletzers und der Ausgleichsanspruch des Verletzten unter dem Begriff der Eingriffskondiktion betrachtet. Die Berechnung des Schadenersatzes orientiert sich an bereicherungsrechtlichen Maßstäben, wobei der Gewinn des Verletzers abgeschöpft werden kann. Die Rechtsprechung vermeidet eine direkte Berufung auf den allgemeinen Bereicherungstatbestand und setzt oft Billigkeitsgesichtspunkte sowie die potenzielle Einwilligungsgebühr des Verletzten in die Bewertung ein. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 282, ISBN 9783161475429

Die Weiterleitung von Leistungen ohne beständigen Rechtsgrund wird durch Rückgewährsansprüche geregelt, sofern das Objekt noch identifizierbar und rechtlich selbständig im Vermögen des Empfängers verbleibt. Rechtsordnungen schützen solche Ansprüche durch dingliche Rechte wie constructive trust oder lien, die Vorrang vor anderen Gläubigern genießen. Die Abgrenzung zu Bereicherungsansprüchen ist dabei oft unklar, wobei spezielle Ansprüche des Eigentümers oder Besitzers in bestimmten Rechtsordnungen Anwendung finden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 288, ISBN 9783161475429

    Einkaufswagen

    Noch kein Buch gefunden