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EU-Wirtschaftsrecht EU Kodex; Stand 1.12.1998 Konetzky, Georg: - Konetzky, Georg


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ISBN:9783504052287
Personen:
Zeitliche Einordnung:1998
Umfang:XII, 884 S
Format:; 22 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 17 Wirtschaft
Verlag:
Wien : Orac - Köln : O. Schmidt
Schlagwörter:Europäische Union ; Wirtschaftsrecht ; Quelle

7956


FAQ zum Buch



Die Anträge und Anmeldungen sind nach der Verordnung Nr. 17 in der Form und mit dem Inhalt zu gestalten, wie sie in der Verordnung (EG) Nr. 3385/94 der Kommission vom 21. Dezember 1994 festgelegt sind. Diese Verordnung regelt die konkreten Anforderungen an die Form, den Inhalt und andere Einzelheiten der Anträge und Anmeldungen. Die Vorschriften der Verordnung Nr. 17 werden durch diese Ausführungsverordnung ergänzt und konkretisiert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 97, ISBN 9783504052287

Die Beurteilung von Zulieferverträgen nach Artikel 85 Absatz 1 des EG-Vertrages erfolgt anhand der Beziehungen zwischen den beteiligten Unternehmen und der Auswirkung ihrer Zusammenarbeit auf dritte Unternehmen. Es wird geprüft, ob die Zusammenarbeit den Wettbewerb zwischen den Gründern verhindert, einschränkt oder verfälscht und ob die Marktstellungen dritter Unternehmen beeinflusst werden. Die Kommission verwendet hierzu Kriterien wie die Frage der individuellen Handlungsfähigkeit der Gründer und die Analyse von Ressourcen, Produktion und Vertrieb. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 151, ISBN 9783504052287

Der Rat trifft gemäß Artikel 213a Maßnahmen zur Erstellung von Statistiken, wenn dies für die Durchführung der Tätigkeiten der Gemeinschaft erforderlich ist. Die Erstellung der Statistiken erfolgt unter Wahrung der Unparteilichkeit, Zuverlässigkeit, Objektivität, wissenschaftlichen Unabhängigkeit, Kostenwirksamkeit und statistischen Qualität. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 89, ISBN 9783504052287

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