
Jahrbuch des Umwelt- und Technikrechts
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FAQ zum Buch
Im deutschen Technikrecht wird die vorhersehbare Fehlanwendung als Verwendung eines Produkts in einer nicht vorgesehenen, aber vernünftigerweise vorhersehbaren Weise definiert. Die Rechtsfigur ist seit 2004 im Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (GPSG) verankert und verlangt von Herstellern eine Anpassung ihrer Sicherheitspflichten. Europäische Einflüsse zeigen sich in unterschiedlichen Sicherheitsphilosophien und der Notwendigkeit zur Umsetzung gemeinschaftsrechtlicher Anforderungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 297, ISBN 9783503083275
Die Umwelthaftung beim Betrieb von Windkraftanlagen umfasst Ansprüche nach dem UmweltHG, Entschädigungsansprüche gemäß § 906 Abs. 2 Satz 2 BGB sowie Schadensersatzansprüche gemäß § 14 Satz 2 BImSchG. Zudem können deliktische Ansprüche aufgrund störender Einwirkungen wie Geräusche oder Eiswurf bestehen. Die Haftung orientiert sich an Nachbarschutz und Störungsabwehr. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 325, ISBN 9783503083275
Beweisverträge sind vertragliche Vereinbarungen, die im Rahmen von Nachbarkonflikten durch Emissionen die Beweisobliegenheiten der Parteien regeln. Sie umfassen verschiedene Arten, wie Beweisbedürftigkeitsverträge oder Beweislastverträge, um die Beweisführung und -verantwortung zu klären. Durch diese Verträge wird die private Autonomie der Beteiligten genutzt, um Konflikte effizienter zu lösen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 351, ISBN 9783503083275