
Das Abstraktionsprinzip beim Vergleich: Diss. (Schriften zum deutschen und europäischen Zivil-, Handels- und Prozessrecht) - Schäfer, Alexander M
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FAQ zum Buch
§ 779 Abs. 2 BGB ermöglicht die Beurteilung von Vergleichen, auch wenn Rechtsverhältnisse objektiv nichtig sind, solange sie in der Vorstellung der Parteien bestehen. Er erlaubt die Regelung künftiger, bedingter oder betagter Ansprüche, sobald deren Entstehung möglich ist. Der Vergleich kann auch dann wirksam sein, wenn die rechtliche Beziehung erst später entsteht. Dies gilt, solange die Parteien auf das zukünftige Rechtsverhältnis einwirken können. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783769402414
Der Vergleich wird im Allgemeinen Teil eingeordnet, weil sein Wesen in seinem Zweck liegt, nicht in seinem Inhalt. Er kann durch Begründung oder Aufhebung von Rechten die streitigen Verhältnisse unmittelbar beseitigen und ähnelt der Funktion eines Urteils. Zudem wird er neben dem Urteil gestellt, da er sowohl Schuldverhältnisse begründen als auch Rechtsansprüche befreien kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 73, ISBN 9783769402414
Der Schuldner kann den Wegfall der Bereicherung geltend machen, wenn der Erlaß zu einem Vermögenszufluss führt und der Schuldner im Vertrauen auf die Beständigkeit dieses Vermögenszuwachses Dispositionen trifft. Dies setzt voraus, dass der Vermögenszufluss durch den Erlaß entsteht und der Schuldner darauf vertraut, dass dieses Vermögen stabil bleibt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 157, ISBN 9783769402414
Der Enteignungswille des Staates wird in der Regel in einem Planfeststellungsverfahren oder einem Bebauungsplan konkretisiert. Ausnahmsweise kann sich der Enteignungswille bereits vor Aufstellung eines solchen Plans konkretisieren, wenn für eine bestimmte staatliche Maßnahme in jedem Fall ein Grundstück der anderen Vertragspartei benötigt wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 32, ISBN 9783769402414
Eine verdeckte Lücke liegt vor, wenn ein Gesetz nach seinem Regelungszweck zu weit ist und Fälle umfasst, auf die es nach seinem Sinn und Zweck nicht paßt, weil es deren für die Wertung relevante Besonderheiten außer acht lässt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 113, ISBN 9783769402414