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Die Konkurrenz bei Dauerdelikt, Fortsetzungstat und zeitlich gestreckter Gesetzesverletzung. / Gerhard Werle / Taschenbuch / Paperback / 224 S. / Deutsch / 1981 / Duncker & Humblot / EAN 9783428049967 - Werle, Gerhard


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ISBN:9783428049967

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FAQ zum Buch



Bei zeitlich gestreckten Delikten wird die Klammerwirkung angewendet, wenn zwei selbständige Delikte mit verschiedenen Handlungen einer zeitlich kontinuierlichen Tat zusammenfallen. Die Abgrenzung zwischen einer einzigen Tat und Realkonkurrenz erfordert zusätzliche Kriterien, da der Gesetzeswortlaut allein nicht entscheidet. Die Rechtsprechung betont, dass auch bei zeitlicher Kontinuität eine neue Tat beginnen kann, wenn der Täter nach einer Unterbrechung die Handlung fortsetzt. Die Anwendung der Klammerwirkung hängt von der Natur der Handlungen und ihrer rechtlichen Einordnung ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 46, ISBN 9783428049967

Die Voraussetzungen für die Bildung krimineller Vereinigungen umfassen die führende Mitwirkung beim Zusammenschluss zu einer kriminellen oder terroristischen Vereinigung. Die Gründung ist als eigenständige Straftat zu betrachten, die nicht notwendigerweise mit anderen Straftaten zusammenhängt. Die Absicht, eine solche Vereinigung zu bilden, ist entscheidend, während die Beteiligung an bereits bestehenden Vereinigungen andere Tatbestände erfassen kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 161, ISBN 9783428049967

Die natürliche Handlungseinheit ist ein rechtlicher Begriff, der beschreibt, ob das gesamte Tätigwerden eines Täters aus der Sicht eines Dritten als einheitliches, zusammengehöriges Tun erkennbar ist. Sie wird anhand der „Auffassung des Lebens“ bestimmt und gilt nicht nur bei wiederholenden Tatbestandsverwirklichungen, sondern auch bei zeitlich aufeinanderfolgenden Handlungen, die mehrere Strafgesetze verletzen. Die Rechtsprechung betrachtet hierbei das Verhalten des Täters aus einer natürlichen, nicht juristisch konstruierten Perspektive. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 97, ISBN 9783428049967

Die Klammerwirkung wird durch Fortsetzungstaten beeinflusst, indem bei einer Wertungleichheit zwischen der vermittelnden Straftat und den anderen Delikten „entklammert“ wird. Dies führt dazu, dass das Verhältnis der Realkonkurrenz zwischen den Taten wiederhergestellt und jeweils Idealkonkurrenz mit der vermittelnden Tat angenommen wird. Die Rechtsprechung sieht hieraus Ausnahmen, die die Klammerwirkung aufheben können. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783428049967

Das Doppelverwertungsverbot im Strafrecht bezieht sich auf die Frage, inwieweit Tatbestandsmerkmale oder strafrahmenbildende Gesichtspunkte in der Strafzumessung berücksichtigt werden dürfen, obwohl sie bereits für die Wahl des maßgeblichen Strafrahmens entscheidend sind. Es geht dabei um die Vermeidung einer doppelten Bewertung oder Bestrafung, die auf denselben Umständen beruht. Die Bezeichnung ist jedoch als missverständlich kritisiert, da sie nicht eindeutig das Verbot von Doppelbewertungen oder Doppelbestrafungen festlegt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 116, ISBN 9783428049967

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