
Schuldprinzip, Verbot der Verdachtsstrafe und Unschuldsvermutung als materielle Grundprinzipien des Strafrechts.
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FAQ zum Buch
Der Strafzweck spielt eine zentrale Rolle bei der utilitaristischen Begründung des Verbots der Verdachtsstrafe, da die alleinige Ausrichtung auf die abschreckende Wirkung der Strafe weniger plausibel ist. Die Verdachtsstrafe erhöht die Sanktionswahrscheinlichkeit, was in Bereichen mit geringer Aufklärungsquote besonders kritisch ist. Gleichzeitig wird die Annahme einer negativen Auswirkung auf die Generalprävention nicht bestätigt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 70, ISBN 9783428064403
Schuldunabhängige Strafvoraussetzungen sind mit dem Schuldprinzip vereinbar, wenn aus den schuldbezogenen Strafvoraussetzungen eine zulässige Unrechtsbeschreibung resultiert. Dabei wird das öffentliche Interesse an der Bestrafung auch durch schuldunabhängige Umstände begründet, solange die Strafbarkeit auf schuldbezogenen Merkmalen beruht. Dies stellt sicher, dass der Strafrahmen verfassungsrechtlich tragbar bleibt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 47, ISBN 9783428064403
Die Unschuldsvermutung wird verfassungsrechtlich als Schutz vor ungerechtfertigter Verurteilung und zur Sicherung des Verfahrensrechts verstanden, insbesondere durch die Unvoreingenommenheit des Richters und die institutionelle Absicherung des Anklageverfahrens. Sie gewährleistet das Verbot der Verdachtsstrafe und wirkt gegen die Bildung falscher Überzeugungen von der Schuld des Angeklagten. Ihre Bedeutung liegt in der Gewährleistung der Rechtsstaatlichkeit und der Schutz der individuellen Freiheit vor unverhältnismäßigen staatlichen Eingriffen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 84, ISBN 9783428064403
Interventionen mit unmittelbar generalpräventiver Zwecksetzung sind ohne rechtskräftige Verurteilung stets unzulässig, da sie auf der Zurechnung von Gefahren für die Normakzeptanz beruhen müssten. Sie dürfen nicht zur Abschreckung oder Befriedigung von Vergeltungsbedürfnissen der Bevölkerung dienen, da dies das Entschädigungsgebot verletzen würde. Die Verfassungskonformität solcher Maßnahmen setzt eine korrigierende Auslegung des Gesetzes voraus, wie am Beispiel des Haftgrunds der Tatschwere deutlich wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 93, ISBN 9783428064403
Eingriffe zur Beweisgewinnung sind der eigentliche Anwendungsbereich des Benachteiligungsverbots. Jede stärkere Inanspruchnahme des Beschuldigten muss sachlich gerechtfertigt sein, unabhängig von gesetzgeberischen Motiven. Das Benachteiligungsverbot erfordert eine objektive Prüfung, ob der Eingriff mit einem nicht auf Zurechnungserwägungen beruhenden Grund verbunden ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 112, ISBN 9783428064403