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Unrechtsbegründung und Vorfeldkriminalisierung. - Wolfgang Beck


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ISBN:9783428073818

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FAQ zum Buch



Staatsschutzdelikte sind Straftatbestände, die den Schutz des Staates und seiner Verfassung sicherstellen sollen. Ihre Besonderheit liegt darin, dass die Schutzobjekte nicht klar definiert sind und sich die Schutzgüter oft vermengen. Zudem werden sie als Bestimmungen des strafrechtlichen Verfassungsschutzes betrachtet, die sich am Konzept des Hochverrats orientieren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 94, ISBN 9783428073818

Das “Politische Strafrecht“ wird definiert durch die spezifischen Merkmale politischer Handlungen, die darauf abzielen, in öffentlichen Angelegenheiten verändernd einzugreifen. Dabei ist das Recht sowohl Produkt als auch Rahmen für solche Handlungen, wobei es der politischen Tendenz zum Absoluten entgegenwirkt. Im Spannungsfeld zwischen Recht und Politik betont es die Notwendigkeit vorbeugender Maßnahmen, insbesondere bei schwerwiegenden Delikten wie Hochverrat, um irreparable Schäden zu vermeiden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 99, ISBN 9783428073818

Der politische Ehrenschutz im Strafrecht dient dem Schutz der Staatsorgane und ihrer Repräsentanten vor Beleidigungen, wobei das Vertrauen in ihre personale Integrität geschützt wird. Die Vorverlagerung des Schutzes betrifft insbesondere staatliche Symbole, die eine Integrationsfunktion im intersubjektiven Verhältnis erfüllen. Der Geheimnisschutz staatlicher Institutionen ist legitim, sofern er zur Aufgabenerfüllung notwendig ist und reale, legale Geheimnisse schützt. Ein Schutz ist nicht gerechtfertigt, wenn Geheimnisse bereits außerhalb der Institution bekannt sind oder illegale Tätigkeiten betreffen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 139, ISBN 9783428073818

Gefährdungsdelikte im politischen Strafrecht bezeichnen Handlungen, bei denen die Gefahr für bestimmte Rechtsgüter zum Tatbestandsmerkmal gehört. Im Gegensatz zu konkreten Gefährdungsdelikten fehlt bei abstrakten Gefährdungsdelikten die konkrete Gefährdung eines bestimmten Rechtsgutsobjekts. In politischen Delikten sind schutzbedürftige Rechtsgüter wie öffentlicher Frieden oder körperliche Integrität relevant, wobei die Teilnahme an verletzungsträchtigen Lebenssachverhalten auch ohne Nachweis des konkreten Gefährdungserfolgs strafbar sein kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 146, ISBN 9783428073818

Äußerungsdelikte im politischen Strafrecht werden in “Anleitungsabsicht“ und “Befürwortende und billigende Äußerungen“ kategorisiert. Die “Anleitungsabsicht“ erfordert eine äußere Manifestation der Intention, während “Befürwortende“ sich auf zukünftiges, “billigende“ auf vergangenes Unrecht beziehen. Die Strafbarkeit richtet sich nach der tatsächlichen Förderung der Tat, nicht nach vermuteten Gesinnungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 193, ISBN 9783428073818

Organisationsdelikte sind Straftaten, die durch organisatorische Strukturen gekennzeichnet sind und insbesondere die erhöhte Gefährlichkeit organisierter Gewalttätigkeit für die Rechtsgemeinschaft betreffen. Ihre Strafbarkeit beruht auf der Verletzung des intersubjektiven Normgeltungsanspruchs durch planvoll organisierte Aktivitäten, insbesondere in politischen oder terroristischen Kontexten. Die rechtliche Behandlung erfordert eine spezifische Perspektive, die über individuelle Täterschaft hinausgeht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 201, ISBN 9783428073818

Der Begriff “Kriminalunrechts“ wird durch eine freiheitsgesetzliche Rechtsbegründung bestimmt, indem die unrechtsbegründende Handlung die rechtsgesetzliche Freiheit anderer oder intersubjektiv-äußere Verhaltensfreiheit beeinträchtigen muss. Dabei müssen die Verhaltensweisen intersubjektive Relevanz besitzen, etwa durch ehrverletzende oder willensbildende Beeinträchtigungen. Ausscheidend sind Äußerungen, die unterhalb der Erheblichkeitsschwelle bleiben, da sie das wechselseitige Anerkennungsverhältnis und die Selbstbestimmung des anderen Subjekts nicht berühren. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 81, ISBN 9783428073818

Der Bezug zwischen Verhaltensbezug, Folgenzurechnung und Rechtsgutsbezug liegt darin, dass nur die konkrete Tatwirkung und nicht weit entfernte Folgen oder öffentliche Verarbeitung das Kriminalunrecht bestimmen. Die Gegenstandsbestimmung (Rechtsgutsbezug) ist entscheidend, um zu klären, ob eine Handlung als Unrecht angesehen werden kann. Die Folgenzurechnung beschränkt sich auf unmittelbare, notwendige Konsequenzen, nicht auf hypothetische oder gesellschaftliche Bearbeitungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 82, ISBN 9783428073818

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