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Vergaberecht im Wandel. - Rainer Pitschas,Jan Ziekow


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ISBN:9783428121038

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FAQ zum Buch



Die Vergabekoordinierungsrichtlinie ist eine EU-Richtlinie aus dem Jahr 2004, die die Vereinheitlichung und Modernisierung des Vergaberechts zum Ziel hat. Sie ersetzt drei separate Richtlinien für Bau-, Liefer- und Dienstleistungsaufträge und berücksichtigt insbesondere elektronische Kommunikation. Zentrale Aspekte sind die Vereinfachung, Flexibilisierung und eine juristische Generalüberholung der Bestimmungen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 9, ISBN 9783428121038

Das deutsche Vergaberecht hat sich im Wandel der Zeit hin zu einer grundlegenden Neuordnung entwickelt, wobei Transparenz in der Rechtssetzung und Anwenderfreundlichkeit des Rechts als zentrale Kriterien gelten. Frühere Praktiken, bei denen Verdingungsausschüsse als private Ersatzgesetzgeber agierten, werden kritisch betrachtet und als veraltet angesehen. Die wissenschaftliche Sichtweise betont den Notwendigkeit, die Rechtssetzung transparenter zu gestalten, auch wenn dies mit Machtverlusten verbunden ist, und zielt auf ein nutzerfreundlicheres Recht ab. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 25, ISBN 9783428121038

Das konsolidierte Vergaberecht der Europäischen Union ist anwendbar, wenn öffentliche Stellen durch private Finanzierungsinitiativen Waren, Dienstleistungen oder Anlagen beschaffen. Dabei sind private Unternehmen für die Entwicklung, Finanzierung, Erstellung und den Betrieb der Einrichtungen über einen bestimmten Zeitraum verantwortlich. Die EU-Vergaberegelungen gelten, wenn öffentliche Aufgaben durch private Partner im Rahmen von Langfristverträgen erfüllt werden. Dies umfasst insbesondere die Transfers von Infrastrukturen oder Dienstleistungen nach Ablauf der Vertragslaufzeit. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 63, ISBN 9783428121038

Bei Rahmenvereinbarungen wird ein einheitliches Vergabeverfahren durchgeführt, um wiederkehrende Beschaffungen zu vereinfachen. Danach können Einzelaufträge ohne Wettbewerbsaufruf vergeben werden, sofern das ursprüngliche Verfahren ordnungsgemäß war. Vertragsbedingungen wie Preis oder Menge werden erst bei den Einzelverträgen festgelegt, was Flexibilität bietet. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 99, ISBN 9783428121038

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