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Schutz der Persönlichkeit / Karlsruher Forum 1996. Mit Vorträgen von Dieter Grimm und Peter Schwerdtner


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ISBN:9783884875933
Personen:
Zeitliche Einordnung:1997
Umfang:VIII, 107 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):19 Recht ; 17 Wirtschaft ; 16 Politik
Verlag:
Karlsruhe : Verl. Versicherungswirtschaft
Schlagwörter:Persönlichkeitsrecht ; Kongress ; Karlsruhe

932

Buchzusammenfassung:



Das Buch "Schutz der Persönlichkeit" enthält Vorträge von Dieter Grimm und Peter Schwerdtner, die auf dem Karlsruher Forum 1996 gehalten wurden. In seinem Vortrag spricht Dieter Grimm über den Persönlichkeitsschutz im Verfassungsrecht. Er erläutert, dass der Schutz der Persönlichkeit eine zentrale Bedeutung im deutschen Verfassungsrecht hat und dass dieser Schutz durch verschiedene Grundrechte gewährleistet wird. Peter Schwerdtner hingegen behandelt den Persönlichkeitsschutz im Zivilrecht. Er erklärt, dass der Schutz der Persönlichkeit im Zivilrecht vor allem durch das Recht auf informationelle Selbstbestimmung und das allgemeine Persönlichkeitsrecht gewährleistet wird. Im weiteren Verlauf des Buches werden verschiedene Diskussionen zu den Vorträgen präsentiert. Experten wie Dr. Erich Steffen, Prof. Dr. Ernst Klingmüller und Prof. Dr. Dr. h.c. mult. Claus-Wilhelm Canaris geben ihre Meinungen und Ansichten zum Thema Persönlichkeitsschutz ab. Die Diskussionen behandeln unter anderem Fragen zur Abwägung zwischen Persönlichkeitsrechten und anderen Grundrechten sowie zur Rolle des Persönlichkeitsschutzes im digitalen Zeitalter. Abschließend geben Dieter Grimm und Peter Schwerdtner in ihren Schlussworten einen Überblick über die wichtigsten Erkenntnisse und Diskussionsergebnisse des Karlsruher Forums. Sie betonen die Bedeutung des Persönlichkeitsschutzes für die moderne Gesellschaft und plädieren für eine kontinuierliche Auseinandersetzung mit diesem Thema.



FAQ zum Buch



Die Unterscheidung zwischen Tatsachenbehauptung und Meinungsäußerung spielt in der Rechtsprechung des BVerfG eine zentrale Rolle. Unrichtige Informationen gelten als nicht schützenswert, während Meinungsäußerungen, die durch das Element der Stellungnahme, des Dafürhaltens und des Meinens gekennzeichnet sind, unabhängig von ihrer Wahrheit oder Wertigkeit grundrechtlichen Schutz genießen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 54, ISBN 9783884875933

Das BAG stellt fest, dass der Arbeitgeber alles unterlassen muss, was die Würde des Arbeitnehmers und die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit beeinträchtigt. Eine solche Beeinträchtigung entsteht, wenn ein Arbeitnehmer über längere Zeit sein Gehalt empfängt, ohne in seinem Beruf tätig sein zu können, was zu einem Zwang zum Nichtstun führt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 58, ISBN 9783884875933

Der Professor betont, dass Medienfreiheit und Persönlichkeitsschutz nicht gegensätzlich sind, sondern aufeinander bezogen sind. Er argumentiert, dass die Medienfreiheit auch zum Schutz der Persönlichkeit beiträgt und dass eine übermäßige Gerichtsverlagerung von Meinungskonflikten die Freiräume der Persönlichkeit einschränkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 61, ISBN 9783884875933

Im „Pinto“-Fall erhielt der Kläger ein Schmerzensgeld von mehreren Millionen Dollar, während andere Betroffenen nichts bekamen. Die Diskussion fragt, ob es richtig ist, dass nur der Kläger das volle Schmerzensgeld erhält, und es wurde vorgeschlagen, einen Teil davon einem guten Zweck zuzuführen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 63, ISBN 9783884875933

Der BGH lehnte die Anwendung der üblichen Lizenzgebühr ab, weil sie unterstellte, dass der Rechteinhaber ein Verhalten als kränkend wahrnehmen würde, was auch andere Personen in ähnlicher beruflicher und gesellschaftlicher Stellung als erneute Persönlichkeitsrechtsverletzung betrachten würden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 52, ISBN 9783884875933

Der Einfluss der Fundamentalisten auf die Glaubensfreiheit in islamischen Ländern wird durch den Fall eines ägyptischen Dozenten verdeutlicht, der aufgrund modernistischer Koran-Interpretationen zur Habilitation verweigert wurde. Ein weiteres Beispiel ist der Fall von Professor Küng, dessen Lehrbefugnis in Deutschland vorübergehend entzogen und später um Rehabilitation gekämpft wurde. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 65, ISBN 9783884875933

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