
Recht und Europa. Ringvorlesung am Zentrum für Europäisches Recht / Europarechtliche Markierungen zur Jahrtausendwende - Waldemar Hummer; Fritz Reichert-Facilides
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FAQ zum Buch
Im Streit zwischen der EU und den USA im Zusammenhang mit dem „Hush-Kit“-Fall stellen sich Rechtsfragen zur Anwendbarkeit von EU-Recht auf nationale Maßnahmen, insbesondere bezüglich der direkten Wirkung von Richtlinien und der Haftung von Mitgliedstaaten bei Nichtumsetzung. Zudem wird diskutiert, ob Vergaberechtsvorschriften auf Privatisierungsprozesse anwendbar sind und ob durch solche Prozesse Vergabevorschriften umgangen werden könnten. Die Entscheidungen der Europäischen Gerichte, wie die Rs Arcaro, spielen dabei eine zentrale Rolle bei der Begrenzung der richtlinienkonformen Auslegung und der Haftungsfragen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 131, ISBN 9783700313540
Der Text nennt die Schwierigkeiten, Zulassungsbeschränkungen und Wirtschaftlichkeitskontrollen außerhalb des jeweiligen Staates durchzusetzen. Zudem wird argumentiert, dass öffentlich-rechtliche Steuerungsinstrumente durch privatrechtliche Vereinbarungen zwischen Krankenkassen und ausländischen Leistungserbringern ersetzt werden können, wie es in den Niederlanden bereits praktiziert wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 47, ISBN 9783700313540
Regelungen, die auf den Wohnort abstellen, können nach dem Text nur als Sonderregeln aus Gründen der öffentlichen Ordnung, Sicherheit oder Gesundheit gemäß Art 55 (ex-Art 66) und Art 46 (ex-Art 56) Abs 1 EGV gerechtfertigt sein. Sie dürfen nur dann anwendbar sein, wenn sie diese Grundinteressen der Gesellschaft schützen und nicht einfach auf der Staatsbürgerschaft beruhen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 29, ISBN 9783700313540
Der EuGH wird kritisiert, weil er Artikel 1 Abs. 4 nicht als Beschränkung des Anwendungsbereichs der UVP-Richtlinie, sondern nur als Ausnahme von der Prüfpflicht betrachtet. Die Autorin argumentiert, dass dies gegen den tatsächlichen Inhalt der Bestimmung verstößt und die engen Auslegungsgrundsätze für Ausnahmen unzulässig angewandt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 75, ISBN 9783700313540
Der Kommissionsvorschlag für die Änderungsrichtlinie enthält bereits Elemente, die später von dem EuGH in seiner Rechtsprechung zur materiellen Begrenzung des Spielraums der Mitgliedstaaten nach Art 4 Abs 2 übernommen wurden. Dies machte eine Korrektur der Rechtsprechung später praktisch ausgeschlossen, da der Rat den Vorschlag inhaltlich übernahm und damit die EuGH-Rechtsprechung faktisch ratifizierte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 93, ISBN 9783700313540