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Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Stromversorgung versus AGB-Recht / Clemens Arzt ; Stefan Schröder. [Verbraucherzentrale-Bundesverband]


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ISBN:9783830510673
Personen:
Zeitliche Einordnung:2005
Umfang:209 S
Format:; 23 cm
Sachgruppe(n):340 Recht
Verlag:
Berlin : BWV, Berliner Wiss.-Verl.
Schlagwörter:Deutschland ; Elektrizitätsversorgungsnetz ; Netzanschluss ; Allgemeine Geschäftsbedingungen
Deutschland ; Elektrizitätsversorgung ; Allgemeine Geschäftsbedingungen

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Buchzusammenfassung:



Das Buch "Allgemeine Bedingungen für Netzanschluss und Stromversorgung versus AGB-Recht" von Clemens Arzt und Stefan Schröder behandelt die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss und die Stromversorgung von Letztverbrauchern. Im ersten Kapitel wird auf die Versorgung von Letztverbrauchern im Energiewirtschaftsgesetz von 2005 eingegangen. Es werden die Ziele des Gesetzentwurfs erläutert sowie die allgemeine Anschlusspflicht und die Möglichkeiten der Eigenbedarfsdeckung durch Letztverbraucher. Außerdem wird auf die Grundversorgung, den Wechsel des Grundversorgers und die Ausnahmen von der Grundversorgungspflicht eingegangen. Im zweiten Kapitel wird der Entwurf der Allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss (AVBElt Netzanschluss) von 2002 behandelt. Es werden die Regelungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung erläutert, darunter der Vertragsabschluss, die Grundstücksbenutzung, die technischen Anschlussbedingungen und das Zutrittsrecht. Es werden auch Regelungen für den Netzanschlussnutzer wie den Hausanschluss, Transformatorenanlagen und Baukostenzuschüsse behandelt. Im dritten Kapitel wird der Entwurf der Allgemeinen Bedingungen für Tarifkunden (AVBElt Tarifkunden) von 2002 behandelt. Es werden Regelungen zum Vertragsabschluss, zur Bedarfsdeckung und zur Art der Versorgung erläutert. Auch die Haftung bei Versorgungsstörungen, der Betrieb von Anlagen und Verbrauchsgeräten sowie die Abrechnung und Zahlung werden behandelt. Im vierten Kapitel wird die Etablierung der Allgemeinen Versorgungsbedingungen und deren Verbindlicherklärung behandelt. Im fünften Kapitel wird die Vereinbarkeit der AVBEltV von 1979 mit den §§ 305 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) untersucht. Es werden einzelne Klauseln der AVBEltV auf ihre Vereinbarkeit mit dem AGB-Recht geprüft. Im sechsten Kapitel wird die Vereinbarkeit der Entwürfe AVBEltN und AVBEltT von 2002 mit den §§ 305 ff. BGB untersucht. Es werden die Regelungen für den Netzanschluss und die Anschlussnutzung sowie für den Netzanschlussnutzer und den Anschlussnutzer analysiert. Im siebten Kapitel werden die Vor- und Nachteile einer neuen AVBEltV oder einer AGB-Kontrolle aus Verbrauchersicht diskutiert. Es wird auf den Schutz der Stromverbraucher durch die AVBEltV von 1979 und die Entwürfe von 2002 eingegangen. Außerdem wird die gerichtliche Kontrolle von Verordnungen wie der AVBEltV und die gerichtliche Kontrolle von Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) behandelt. Das Buch schließt mit einem Literaturverzeichnis und einem Anhang. Insgesamt bietet das Buch einen umfassenden Überblick über die rechtlichen Rahmenbedingungen für den Netzanschluss und die Stromversorgung von Letztverbrauchern und untersucht die Vereinbarkeit der Allgemeinen Bedingungen mit dem AGB-Recht.



FAQ zum Buch



Das neue Energiewirtschaftsgesetz zielt darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit, das wirtschaftliche Wachstum und die Beschäftigung in Deutschland zu fördern. Es soll eine preisgünstige, verbraucherfreundliche, sichere und umweltverträgliche Versorgung mit Elektrizität und Gas gewährleisten. Zudem wird durch staatliche Regulierung der Strom- und Gasmarkt geöffnet, um einen diskriminierungsfreien Netzzugang und eine hohe Versorgungssicherheit zu sichern. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 23, ISBN 9783830510673

Ein unzumutbarer Netzanschluss liegt vor, wenn die Herstellung oder Vorhaltung eines Anschlusses wirtschaftlich nicht zumutbar ist. Dies ist insbesondere der Fall, wenn der Anschlussnehmer den Anschluss nicht mehr zur Entnahme von Energie nutzt. Die wirtschaftliche Unzumutbarkeit muss vom Netzbetreiber nachgewiesen werden. Die Vorhaltung eines nicht genutzten Anschlusses steht dann kein wirtschaftliches Äquivalent gegenüber. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783830510673

Die Verordnungsermächtigung für den Netzanschluss und die Netznutzung ist in § 18 Abs. 3 des Energieversorgungs-Gesetzes-Erneuerbare (EnWG-E) geregelt. Sie ermöglicht der Bundesregierung, durch Rechtsverordnung Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung bei an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz angeschlossenen Letztverbrauchern zu erlassen. Dies erfolgt mit Zustimmung des Bundesrates und berücksichtigt die Trennung von Netzanschluss und Versorgung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 31, ISBN 9783830510673

Die Grundversorgung ist eine gesetzliche Pflicht für Energieversorgungsunternehmen, Haushaltskunden in Niederspannung oder Niederdruck mit Allgemeinen Bedingungen und Preisen zu versorgen. Diese Pflicht umfasst die öffentliche Bekanntgabe und Veröffentlichung der Bedingungen im Internet. Sie gilt nicht, wenn die Versorgung aus wirtschaftlichen Gründen nicht zumutbar ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 34, ISBN 9783830510673

Beim Wechsel des Grundversorgers bleiben die bestehenden Stromlieferverträge mit dem ehemaligen Versorger unverändert bestehen. Die Vertragsbedingungen und Preise gelten weiterhin, bis die Verträge gekündigt werden. Verbraucher bleiben frei in der Entscheidung, von welchem Versorger sie ihren Strom beziehen. Der Wechsel der Grundversorgung führt nicht zu einer automatischen Übertragung der Verträge auf den neuen Versorger. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 37, ISBN 9783830510673

Die Verordnungsermächtigung zur Belieferung von Haushaltskunden ist in § 39 Abs. 2 EnWG-E geregelt. Das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit kann im Einvernehmen mit dem Bundesministerium für Verbraucherschutz, Ernährung und Landwirtschaft Rechtsverordnungen erlassen, um die Allgemeinen Bedingungen für die Grund- oder Ersatzversorgung zu gestalten. Dabei sind die Interessen der Vertragspartner zu berücksichtigen. Die Regelungen betreffen den Vertragsabschluss, die Beendigung und die Rechte sowie Pflichten der Parteien. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 38, ISBN 9783830510673

Eine unzumutbare Netzanschluss liegt vor, wenn der Anschlussnehmer den Anschluss nicht mehr zur Energieentnahme nutzt, wodurch die wirtschaftliche Zumutbarkeit der Vorhaltung fraglich wird. Der Netzbetreiber muss die wirtschaftliche Unzumutbarkeit nachweisen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 30, ISBN 9783830510673

Die Verordnungsermächtigung für den Netzanschluss und die Netznutzung ist in § 18 Abs. 3 EnWG-E geregelt. Die Bundesregierung kann durch Rechtsverordnung mit Zustimmung des Bundesrates Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung erlassen. Dies gilt für an das Niederspannungs- oder Niederdrucknetz angeschlossene Letztverbraucher. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 31, ISBN 9783830510673

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