
Verantwortung : Funktion und Legitimation eines Begriffs im öffentlichen Recht / Jan Henrik Klement
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Buchzusammenfassung:
Den Begriff der Verantwortung stellen die einen als großes Wort (Di Fabio) in den Mittelpunkt des modernen Rechtssystems andere kritisieren ihn als endemisch und zu unbestimmt. In der Philosophie ist eine Kritik der Verantwortung schon geschrieben. Im Recht hingegen fehlte es bislang an einer monographischen Rekonstruktion der Karriere des Begriffs. Jan Henrik Klement zeigt, daß Verantwortung kein neuer Grundbegriff des Öffentlichen Rechts ist, sondern sich auf bekannte Grundbegriffe wie Erlaubnis, Pflicht, Zuständigkeit, Kompetenz und Befugnis zurückführen läßt. Verantwortung ist allerdings ein Brückenbegriff zwischen diesen formalen Kategorien, wie sie inhaltlich ein Brückenbegriff zwischen Recht, Moral und Politik ist und modal die Grenze zwischen Faktizität und Normativität mitunter überspielt. Als heuristischer und als symbolischer Rechtsbegriff sowie als Rechtsbegriff im engeren Sinne ist Verantwortung ein Leitbegriff der Evolution des Öffentlichen Rechts. Um das zu zeigen, verbindet der Autor rechtsphilosophische und rechtstheoretische Ansätze mit anwendungsorientierter Rechtsdogmatik. Er befaßt sich unter anderem mit der Verantwortlichkeit im Gefahrenabwehrrecht, der Produktverantwortung, der Eigenverantwortung in der kommunalen Selbstverwaltung, der Umweltverantwortung, der Gewährleistungsverantwortung, der Gemeinwohlverantwortung, dem verwaltungswissenschaftlichen Diskurs über Verantwortungsteilung und mit Regierungsverantwortung, einem zentralen Begriff der Osho- und Glykol-Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts. Ein Schwerpunkt ist die Analyse der Funktionen des Verantwortungsbegriffs in der Grundrechtsdogmatik.
FAQ zum Buch
Im rechtlichen Kontext entsteht eine Steuerungskrise durch Mißverständnisse im Diskurs der Verantwortungsteilung und durch die fehlende Prognosesicherheit bei der Auslegung von Rechtsnormen. Unklare oder widersprüchliche Interpretationen führen zu Instabilität und Unsicherheit im Rechtssystem. Dies kann zu Konflikten in der Anwendung von Gesetzen und einer Schwächung der rechtlichen Steuerungsfunktion führen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 13, ISBN 9783161491566
Symbolisches Recht kann unklare rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen, da es zunächst keine unmittelbare Rechtswirkung entfaltet. Nichtbefolgung von Appellen kann indirekt rechtliche Pflichten auslösen, was zu Unsicherheit oder Missbrauch führen könnte. Die Verknüpfung mit späteren Rechtsverordnungen macht die rechtliche Verbindlichkeit nur unter bestimmten Bedingungen wirksam. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 568, ISBN 9783161491566
Das Verhältnis zwischen Rechtssätzen und dogmatischen Sätzen wird als wechselseitig beschrieben. Dogmatische Sätze sedimentieren die Erkenntnis über den Inhalt einzelner Rechtsnormen, während Rechtssätze Begriffe aus der Dogmatik aufgreifen und diese bei ihrer Anwendung vermitteln. Dadurch entsteht ein ständiger Austausch zwischen Dogmatik und Rechtsetzung. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 64, ISBN 9783161491566
Der Staat wird als „Aktivator“ oder „Gewährleister“ beschrieben, der sich zwar weniger intensiv einmischt, aber dennoch in Bereichen tätig bleibt, die er für wichtig hält. Gleichzeitig wird die private Verantwortung als Mittel genutzt, um den Staat zu entlasten und Private für öffentliche Zwecke einzusetzen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783161491566
Verfassungserwartungen sind nach dem Text keine Voraussetzungen für den tatsächlichen Gebrauch von Grundrechten, sondern bedingen, dass die Verfassung ihre Freiheitsgewährleistungen auf Dauer sichern kann. Sie fungieren als eine Art „Geschäftsgrundlage“ der Verfassung, die das Leitbild des gemeinwohlgemäßen Freiheitsgebrauchs verankert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 546, ISBN 9783161491566
Der Begriff „Verantwortung“ wurde in der Philosophie zu einem Leitbegriff im und nach dem Zweiten Weltkrieg, nachdem die Ereignisse des Krieges stattgefunden hatten, die niemand gewollt hatte. Dies markiert den Zeitpunkt, an dem der Begriff in der philosophischen Diskussion an Bedeutung gewann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 35, ISBN 9783161491566