
Spezialisierung und Sorgfaltsstandard im Arzt-und Anwaltshaftungsrecht / von Alexander Walter
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FAQ zum Buch
Das Strafrecht zielt auf die Bewertung menschlichen, sozialschädlichen Verhaltens und dessen Bestrafung ab, während das Zivilrecht die gerechte Schadensverteilung im Vordergrund stellt. Das Strafrecht bindet sich an die individuelle Verantwortlichkeit des Täters, während das Zivilrecht die Vernachlässigung des subjektiven Leistungsvermögens des Handelnden berücksichtigt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 94, ISBN 9783769409499
Die Abgrenzung beeinflusst die Verteilung der Beweislast und die „Schärfe“ der Berufshaftung, da eine breite Definition der Begriffe zu einer faktischen Erfolgshaftung führen kann, während eine engere Auslegung die Verschuldensvermutung des Gesetzgebers in diesem Bereich reduziert. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 157, ISBN 9783769409499
Technische, wissenschaftliche und gesellschaftliche Entwicklungen führen zu Veränderungen des Sorgfaltsstandards, da neue Erkenntnisse und Sicherungsmöglichkeiten höhere Anforderungen schaffen. So können früher akzeptierte Verhaltensweisen aufgrund neuer Erkenntnisse später als fahrlässig angesehen werden. Diese Dynamik wird durch die ex ante-Betrachtung des Verhaltens zum Zeitpunkt der Handlung berücksichtigt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 182, ISBN 9783769409499
Das Heilpraktikergesetz definiert die Heilkunde als berufs- oder gewerbsmäßige Tätigkeit zur Feststellung, Heilung oder Linderung von Krankheiten, Leiden oder Körperschäden beim Menschen. Die Definition wird als unvollständig angesehen, da sie keine klare Abgrenzung zwischen heilkundlicher und nichtheilkundlicher Tätigkeit ermöglicht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 232, ISBN 9783769409499
Die Definition der Fahrlässigkeit als Außerachtlassung der im Verkehr erforderlichen Sorgfalt blieb unverändert, da der 34. Deutsche Juristentag 1926, die Akademie für Deutsches Recht sowie spätere Gutachten keine Änderungsvorschläge unterbreiteten. Auch das Schuldrechtsmodernisierungsgesetz von 2002 behielt die bestehende Formel in § 276 BGB bei. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 65, ISBN 9783769409499
Die Pflichtverletzung ist nach der Gesetzesbegründung und der überwiegenden Auffassung im Schrifttum gegeben, wenn die vertraglich geschuldete Leistung nicht rechtzeitig erbracht wurde oder gar nicht mehr erbracht werden kann. Dabei bleibt zu prüfen, ob der Schuldner die Nichtleistung auf Vorsatz oder Fahrlässigkeit zurückführen kann. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 152, ISBN 9783769409499
Der Text nennt drei mögliche Gruppierungen: den „Arzt“, den „Mini-Arzt“ und den „Laie“. Diese Kategorien werden diskutiert, um zu klären, welchem Verkehrskreis der Heilpraktiker zuzuordnen ist und welche Sorgfaltspflichten ihm zukommen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 235, ISBN 9783769409499