
Probleme der Aktienrechtsrevision : zur Neugestaltung d. schweizer. Aktienrechts / Berner Tage f. d. Jurist. Praxis 1972. Rechts- u. Wirtschaftswiss. Fak. d. Univ. Bern
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FAQ zum Buch
Ein Partizipationsschein (PS) ist ein Sicherheitsinstrument, das von der Generalversammlung gemäß den Statuten ausgegeben wird und den Erwerbern (Partitionären) bestimmte Rechte und Pflichten verleiht. Die Rechte und Pflichten der Partitionäre entsprechen im Wesentlichen jenen der Aktionäre, allerdings ohne Stimmrecht oder Teilnahme an der Generalversammlung. Das Partizipationsscheinkapital darf das Grundkapital nicht überschreiten, es sei denn, es handelt sich um ein bedingtes Kapital. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783727295447
Partitionäre haben kein Stimmrecht und, sofern die Statuten nichts anderes bestimmen, auch kein Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung oder deren Einberufung. Sie sind jedoch berechtigt, über die Einberufung der Generalversammlung und die Verhandlungsgegenstände informiert zu werden. Zudem haben sie ein Recht auf Einsicht in Beschlüsse der Generalversammlung, die an den Hauptsitz und Zweigniederlassungen aufgelegt werden. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783727295447
Das PS-Kapital bezeichnet das Kapital, das im Zusammenhang mit der Ausgabe von Partizipationsscheinen entsteht. Es unterliegt den gleichen Vorschriften wie das Aktienkapital, einschließlich der Regelungen zu Grundkapital und Aktien. Das Partizipationsscheinkapital darf das Grundkapital nicht überschreiten, sofern nicht ein bedingtes Partizipationsscheinkapital zeitlich vor einem bedingten Aktienkapital gezeichnet wird. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783727295447
Bei der Ausgabe von Partizipationsscheinen (PS) haben die Erwerber (Partitionäre) kein Stimmrecht und, falls die Statuten nichts anderes bestimmen, auch kein Recht auf Teilnahme an der Generalversammlung. Die Vorschriften über Aktien und Aktionäre gelten sinngemäß, jedoch wird kein Bezugsrecht erwähnt. Es gibt keine Regelung, die ein Bezugsrecht für PS vorsieht. Die Rechte der Partitionäre sind auf das Stimmrecht und die Teilnahme an Versammlungen beschränkt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783727295447
Der Name “Partizipationsschein“ wurde gewählt, weil die Partizipationsscheine gemäß Artikel 117, Absatz 1, als solche zu bezeichnen sind. Sie unterliegen den Vorschriften über Aktien, haben jedoch keine Stimmrechte, wie in Artikel 118 festgelegt. Der Begriff betont die Partizipation ohne vollständige Eigentumsrechte. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783727295447
Die Bezeichnung “Partizipationsschein“ wird in den Vorschriften explizit genannt und ist als solche zu verwenden. Die Rechte und Pflichten der Erwerber entsprechen weitgehend den Regelungen für Aktien. Die Texte legen keine Bewertung der Bezeichnung als “gut“ oder “schlecht“ vor. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 169, ISBN 9783727295447