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Obligations de moyens und obligations de résultat. - Ohler, Klaus-Jürgen Dr.


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ISBN:9783769401646
Personen:
Zeitliche Einordnung:1971
Umfang:125 S
Sachgruppe(n):04a Recht, Verwaltung
Verlag:
Bielefeld : Gieseking
Schlagwörter:

6593


FAQ zum Buch



Die “Obligations de moyens“ bezeichnet die Verpflichtung, bestimmte Handlungen vorzunehmen, die normalerweise zu einem Ziel führen können, während die “Obligations de résultat“ die Verpflichtung zur Erreichung eines konkreten Erfolgs umfasst. Im französischen Recht wird diese Unterscheidung klar unterschieden, im deutschen Recht hingegen wird das Problem des Verpflichtungsinhalts selten allgemein gelöst. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783769401646

Die „diligence“ als Inhalt der Verbindlichkeit bezieht sich auf die Frage, ob sich der Schuldner verpflichtet, einen bestimmten Erfolg herbeizuführen oder nur die notwendigen Handlungen vorzunehmen. Sie spielt eine zentrale Rolle bei der Bestimmung, ob eine Verbindlichkeit erfüllt ist, wenn der Schuldner alles getan hat, was nach Vertrag und Gewohnheit verlangt wird. Dieses Problem wird in der französischen Obligationentheorie generell bearbeitet, während das deutsche Recht dies in Einzelfällen klärt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 11, ISBN 9783769401646

Bei “obligations de moyens“ ist die Nichterfüllung eine reine Tatfrage, da nur geprüft wird, ob der Schuldner den vereinbarten Umfang seiner Leistung erbracht hat. Bei “obligations de résultat“ hängt die Nichterfüllung sowohl vom Erreichen des Erfolgs als auch von der angemessenen Diligence des Schuldners ab. Während bei der ersten Art die konkrete Leistung entscheidend ist, erfordert die zweite Art eine Bewertung der Bemühungen des Schuldners, den Erfolg herbeizuführen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 31, ISBN 9783769401646

Die “obligation préexistante“ bezeichnet eine im Delikt zustande kommende, vorher nicht bestehende Verpflichtung, die nicht auf einem Schuldverhältnis mit bestimmten Gläubiger und Schuldner beruht. Sie ist eine autonome Form, die durch gesetzliche Regelungen definiert wird und Verhaltensregeln vorschreibt, deren Verstoß die Haftung auslöst. Der Begriff wird in der Rechtsprechung oft in einem nicht-technischen Sinn verwendet, obwohl er sachlich dem Begriff “devoir“ entspricht. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 49, ISBN 9783769401646

Die Unterscheidung zwischen “obligations de moyens“ und “obligations de résultat“ dient der Typisierung des Obligationeninhalts und beeinflusst die rechtliche Tragweite von Verpflichtungen. Sie ermöglicht es, unterschiedliche Anforderungen an die Erfüllung zu differenzieren, etwa zwischen absoluten Pflichten und der Verpflichtung zu vernünftiger Sorgfalt. Dieser Begriff hat sich in der Rechtswissenschaft durchgesetzt, insbesondere durch die Arbeit von Demogue, und ist in kodifizierten Rechtsordnungen wie dem Code Napoléon zentral. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 68, ISBN 9783769401646

Die Unterscheidung von “obligations de moyens“ und “obligations de résultat“ entwickelte sich im Laufe der Zeit von der römischen Rechtsprechung, die auf die Unmöglichkeit der Leistung und das Verhalten des Schuldners abzielte, hin zu einer Betonung der “diligentia“ in späteren Stipulationen. Im französischen Recht wurde dies zur Grundlage für eine differenzierte Haftungsverantwortung, die den Anforderungen an die Leistungsbemühung des Schuldners Rechnung trug. Das deutsche Schuldrecht hingegen betonte weiterhin Unmöglichkeit und Verzug, was die Entwicklung der beiden Obligationsarten unterschiedlich beeinflusste. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 95, ISBN 9783769401646

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