Startseite

Haftungsverhältnisse im Gründungsstadium der GmbH & [und] Co. KG : zugl. e. Beitr. zum Recht d. Kapital-Vorges. / von Karlheinz Binz


Netto: 20,07 €21,48

inkl. MwSt. zzgl. Versand

Bearbeitungszeit: 3 Werktage

Sofort lieferbar (auf Lager)

1x Stück verfügbar

Artikelzustand Mangelware (nachgebunden):

  • Stark gebrauchter Zustand / Mangelware
  • Buchrücken fehlt und wurde maschinell nachgebunden
  • Seiten können fehlen, weil die Prüfung aller Seiten zu zeitaufwendig ist
  • Coverseiten können vom Text abgeschnitten sein
  • Vereinzelte Seiten können lose sein
  • Blattübergänge können Unterschiede aufweisen
  • Es handelt sich um Jahrzehnte alte Bücher, die nicht für Allergiker oder anspruchsvolle Kunden geeignet sind
ISBN:9783504645366
Personen:
Zeitliche Einordnung:1976
Umfang:285 S
Format:; 21 cm
Sachgruppe(n):04a Recht, Verwaltung
Verlag:
Köln : O. Schmidt
Schlagwörter:GmbH und Co ; Haftung ; Kommanditgesellschaft ; Haftung

2129


FAQ zum Buch



Die Komplementär-GmbH haftet unbeschränkt mit ihrem Gesellschaftsvermögen gemäß § 128 HGB. Für in ihrem Namen begründete Verbindlichkeiten haftet sie mit dem Gesellschaftsvermögen gemäß §§ 161 II, 124 I HGB. Dies gilt unabhängig von der Haftung der Kommanditisten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 14, ISBN 9783504645366

Die Kommanditisten haften gemäß § 171 I HGB in Höhe ihrer Einlage, soweit diese noch nicht geleistet wurde. Zudem wird erwähnt, dass sie gemäß § 176 I HGB auch gegenüber Gläubigern haften können, die von ihrer Beteiligung keine Kenntnis haben. Die Haftung ist jedoch im Kontext rechtlicher Debatten und Interpretationen umstritten. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 14, ISBN 9783504645366

Bei Kenntnis der Kommanditisteneigenschaft durch den Geschäftspartner kann ein Haftungsausschluss gemäß § 176 I HGB erfolgen. Die Kenntnis muss positiv und nicht nur vermutet sein. Der Kommanditist kann die Kenntnis des Gläubigers durch Nachweis der Zusammensetzung der persönlich haftenden Gesellschafter belegen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 15, ISBN 9783504645366

Die Haftung der Vor-GmbH & Co. KG hängt davon ab, ob sie bereits mit Geschäftsbeginn als Kommanditgesellschaft gemäß § 1 HGB entsteht oder ob die Komplementär-GmbH im Handelsregister eingetragen sein muss. Die herrschende Meinung geht davon aus, dass der Gesellschaftsvertrag der GmbH & Co. KG gleichzeitig mit dem der GmbH abgeschlossen werden kann. Bis zur Eintragung der Komplementär-GmbH sind die rechtlichen Folgen unklar, weshalb die Haftung abhängig von der Rechtslage vor der Eintragung ist. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 44, ISBN 9783504645366

Die Vertretungsmacht der Organe der Vorgesellschaft wird durch die Satzung oder aufgrund von Gesellschafterbeschlüssen bestimmt. Im Gründungsstadium kommt dieser Vertretungsmacht die satzungsmäßige oder beschlussmäßige Bestellung der Geschäftsführer zugrunde. Die Rechtsverhältnisse in der Vor-GmbH sind hier entscheidend für die Fähigkeit zur Teilnahme am Rechtsverkehr. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 50, ISBN 9783504645366

    Einkaufswagen

    Noch kein Buch gefunden