
Gerichtsbarkeit, internationale Zuständigkeit und Territorialitäts-Prinzip im deutschen gewerblichen Rechtschutz : zur Abgrenzung d. Begriffe / von Arnulf Weigel
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FAQ zum Buch
Nein, es besteht keine ausschließliche internationale Zuständigkeit für Vernichtungsklagen ohne Spezialzuweisung. Die Klage ist nicht exklusiv einem internationalen Gericht zugewiesen, sondern hängt von materiellen Interessen und lokalen Regelungen ab. Auch Verbindungen mit anderen Klagen, wie der Löschungsklage, beeinflussen dies nicht. Die Zuständigkeit wird entsprechend den nationalen und internationalen Rechtsvorschriften bestimmt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 143, ISBN 9783769401769
Das Territorialitätsprinzip vermag die internationale Zuständigkeit nicht als Ausschlußgrund zu beeinflussen, da es in ihrer Eigenschaft als Prozeßvoraussetzung nicht berührt wird. Es gibt keine Verknüpfung zwischen dem Territorialitätsprinzip und der Gerichtsbarkeit im Sinne einer Ausschlußwirkung. Die erwähnten Außerungen, die das Prinzip als Ausschlußgrund erheben, bleiben ohne Konsequenz für die internationale Zuständigkeit. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 123, ISBN 9783769401769
Die internationale Zuständigkeit im gewerblichen Rechtsschutz betrifft die Verfolgbarkeit von Ansprüchen aus Schutzrechten oder in Bezug auf diese, die in ausländischen Erteilungsstaaten entstanden oder dort geltend gemacht werden. Sie hängt von prozessualen Voraussetzungen ab, da das Territorialitätsprinzip allein keine direkte Antwort auf die Inlandsverfolgbarkeit gibt. Die Zuständigkeit wird indirekt durch die Beeinflussung der Prozessvoraussetzungen bestimmt, nicht durch das Territorialitätsprinzip selbst. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 119, ISBN 9783769401769