
Verhaltenspflichten und Haftung von Banken bei Kreditvergabe / von Florian Becker
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Buchzusammenfassung:
Florian Becker zeigt unter Heranziehung anerkannter Risikoverteilungsgrundsätze überzeugend auf, daß das Verwendungsrisiko des Kredits regelmäßig nicht allein dem Bankkunden zugewiesen werden kann und stellt damit die ständige ...
FAQ zum Buch
Kontokorrentkredite sind eine häufige Form des Zahlungskredits, bei dem die Bank dem Kunden die Möglichkeit bietet, über ein Girokonto temporär Geld zu nutzen. Sie unterscheiden sich von anderen Kreditformen durch die direkte Überlassung von Geld zur zeitweiligen Nutzung. Zwar werden sie manchmal auch als Dispositions- oder Überziehungskredite bezeichnet, doch sind die rechtlichen Unterscheidungen zwischen diesen Begriffen relevant. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 27, ISBN 9783428111237
Bei der Kreditvergabe besteht für die Bank das Risiko, dass der Kreditnehmer seine Tilgungs- und Zinszahlungen nicht fristgerecht oder gar nicht leistet. Zudem kann der Realisationswert der Sicherheiten niedriger ausfallen als erwartet. Ein weiteres Risiko ist, dass die zurückgezahlte Summe aufgrund von Geldentwertung eine geringere Kaufkraft besitzt als geplant. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 37, ISBN 9783428111237
Verhaltenspflichten sind begründet durch die Notwendigkeit, selbstbestimmte Entscheidungen im Geschäftsverkehr zu gewährleisten und Risiken zu vermeiden. Die fehlende allgemeine gesetzliche Regelung im BGB wird durch die Schwierigkeit der tatbestandlichen Eingrenzung begründet, weshalb spezifische Pflichten in Sondergesetzen oder BGB-Paragraphen wie § 442, § 639 oder § 666 existieren. Zudem ist eine bestehende Pflicht Voraussetzung für Ersatzansprüche bei Unterlassen. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 48, ISBN 9783428111237
Die Überschreitung der Kreditgeberrolle führt dazu, dass die Bank zusätzliche Aufklärungs- und Informationspflichten gegenüber dem Kunden hat. Insbesondere muss sie über die den Interessenkonflikt begründenden Umstände aufklären, nicht jedoch über Mängel des zu finanzierenden Objekts. Dies gilt, wenn die Bank aktiv in die Planung, den Vertrieb oder die Durchführung des Projekts eingreift und damit ihre neutrale Rolle als Kreditgeberin verlässt. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 97, ISBN 9783428111237
Der Vertragszweck definiert die Grenze der Verhaltenspflichten, indem er bestimmt, welche Umstände für die Entscheidung des Vertragspartners wesentlich sind. Die Aufklärungspflicht umfasst nur solche Umstände, die zur Vereitelung des Vertragszwecks geeignet sind, nicht alle möglichen Einflussfaktoren. Die Rechtsprechung betont, dass keine uneingeschränkte Pflicht zur Offenbarung aller relevanten Umstände besteht, sondern nur jene, die für die Vertragszweckverwirklichung entscheidend sind. Dieses FAQ wurde mit KI erstellt, basierend auf der Quelle: S. 104, ISBN 9783428111237